Bundesrichter erlauben Biosiegel für Mineralwasser

Karlsruhe (dpa) - Mineralwässer dürfen ein Biosiegel tragen, wenn sie die gesetzlichen Grenzwerte für Schadstoffe deutlich unterschreiten. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.

Mineralwasser darf mit einem Biosiegel versehen werden. Dabei sei egal, dass es keine gesetzlichen Vorgaben und damit auch keine Kontrollen für ein entsprechendes Siegel gebe, urteilte der BGH in Karlsruhe (I ZR 230/11). Damit folgten die Richter der Argumentation einer bayrischen Getränkefirma, die ein „Biomineralwasser“ herstellt.

„Der Umstand, dass der Gesetzgeber bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen eine gesetzliche Regelung für die Verwendung von "Bio" getroffen hat, führt nicht dazu, dass diese Bezeichnung beim Fehlen einer gesetzlichen Regelung nicht verwendet werden darf“, heißt es in der Entscheidung. Die Kunden erwarteten allerdings von einem „Biomineralwasser“, dass es frei von Zusatzstoffen sei. Außerdem müssten die Rückstände von Schadstoffen deutlich unter den Höchstwerten liegen, die für natürliche Mineralwasser gelten.

Ob das „Biomineralwasser“ der beklagten Firma solche hohen Reinheitserwartungen erfüllt, hatte das Gericht nicht zu entscheiden. Allerdings stellte bereits das Oberlandesgericht Nürnberg fest, dass sich die Qualität des Mineralwassers deutlich von Angeboten seiner Mitbewerber unterscheidet.

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