Einige Diabetiker haben Anspruch auf Schwerbehindertenausweis

Kassel (dpa/tmn) - Diabetes ist für die Betroffenen eine Umstellung und eine Belastung. Wer besonders beeinträchtigt ist, kann einen Schwerbehindertenausweis beantragen. Das kann Vorteile haben - wird aber nicht in jedem Fall bewilligt.

Patienten mit sehr schwerem Diabetes haben Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis. Dafür müssen sie einen hohen Therapieaufwand und erhebliche Beeinträchtigungen im Alltag nachweisen. Auf ein entsprechendes Urteil des Bundessozialgerichts in Kassel (Az: B 9 SB 2/12 R) weist die Organisation diabetesDE - Deutsche Diabetes-Hilfe hin. Ein hoher Therapieaufwand bestehe, wenn der Erkrankte täglich mindestens viermal seine Werte messen, die Dosis einstellen und das Insulin spritzen müsse.

Das zeitintensive Messen und Spritzen müsse der Antragsteller für einen Zeitraum von mindestens drei Monaten belegen. Der hohe Aufwand allein zähle allerdings noch nicht als gravierende Beeinträchtigung der Lebensführung, warnt die Organisation. Diese müsse der Patient zusätzlich nachweisen. Am besten lasse er sich dabei von seinem Hausarzt helfen. Ab wann genau die Beeinträchtigung als gravierend gelte, liege im Ermessen des Versorgungsamtes, das den Ausweis ausstellt.

Im dem Fall hatte eine Diabetespatientin ausschließlich die vier täglichen Spritzen angegeben. Weil das Amt ihren Antrag ablehnte, klagte sie. Die Richter entschieden im Sinne des Amtes und urteilten, die Frau müsse auch „insgesamt gesehen“ krankheitsbedingt beeinträchtigt sein, um Anspruch auf den Ausweis zu haben. Schwerbehinderte haben zum Ausgleich ihrer Beeinträchtigungen das Recht auf berufliche und finanzielle Vorteile.

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