Elektronische Gesundheitskarte wird Pflicht

Magdeburg (dpa) - Die elektronische Gesundheitskarte löst zum 1. Januar 2015 die alte Krankenversicherungskarte ab. Wer noch nicht umgerüstet hat, sollte sich jetzt sputen.

Bald ist die elektronische Gesundheitskarte (eGK) Pflicht. Vom 1. Januar 2015 an werden gesetzlich krankenversicherte Patienten nur noch mit der neuen Chipkarte samt Lichtbild beim Arzt oder Psychotherapeuten behandelt. Das Bundesgesundheitsministerium und eine Sprecherin der Techniker Krankenkasse Sachsen-Anhalt haben die Antworten auf wichtige Fragen zur Neuregelung.

Was passiert ab dem 1. Januar, wenn ich keine gültige elektronische Gesundheitskarte habe?

Wer ab Jahresanfang 2015 ohne neue Chipkarte zum Arzt kommt, kann zwar behandelt werden, muss aber innerhalb von zehn Tagen eine gültige elektronische Gesundheitskarte nachreichen. Alternativ geht auch eine Einzelfallbestätigung der Krankenkasse, die bestätigt, dass der Patient bei ihnen versichert ist. Sonst droht eine saftige Privatrechnung für den Versicherten.

Was ist der Unterschied zur alten Chipkarte?

Durch das Lichtbild ist der oder die Versicherte zweifelsfrei als Inhaber der Karte zu erkennen. Dadurch kann ein Missbrauch der Karte eingeschränkt werden. Der neue Chip bietet zudem mehr Sicherheit für die Daten des Versicherten.

Welche Daten werden gespeichert?

Auf der Karte befinden sich die sogenannten Stammdaten wie Name, Geburtsdatum, Anschrift und Versichertenstatus. Notfalldaten, elektronische Rezepte, eine eventuelle Organspendeerklärung oder die elektronische Patientenakte werden noch nicht gespeichert. Sie kommen später hinzu. Freiwillig können aber bereits chronische Krankheiten oder Röntgenbilder vermerkt werden.

Was soll ich machen, wenn ich noch keine elektronische Gesundheitskarte habe?

Der oder die Versicherte muss sich mit einem Passfoto an die eigene Krankenkasse wenden. Die Mitarbeiter setzen alles Weitere in Gang.

Wie lange dauert es, bis ich dann die elektronische Gesundheitskarte habe und nutzen kann?

Das ist von Kasse zu Kasse unterschiedlich. Bei einem Wechsel der Kasse sollte die neue Gesundheitskarte rechtzeitig zu Beginn der Mitgliedschaft vorliegen. Der Versicherte muss wieder ein Passbild einreichen und seine Krankenversichertennummer angeben. Die Gültigkeit der eGK ist grundsätzlich auf fünf Jahre begrenzt. Eine Folgekarte muss nicht extra beantragt werden.

Woran erkenne ich, dass ich die richtige, elektronische Gesundheitskarte habe?

Auf der neuen Chipkarte steht oben rechts ein Kennzeichen mit dem Schriftzug „Gesundheitskarte“.

Was bringt mir und dem Arzt die elektronische Gesundheitskarte?

Wenn es zu einem Ernstfall kommt, soll der Arzt wichtige Notfalldaten direkt von der Karte abrufen können. Bei Menschen, die mehrere Medikamente nehmen, können dadurch etwa unerwünschte Neben- und Wechselwirkungen vermieden werden.

Warum haben so viele Menschen noch keine elektronische Gesundheitskarte?

Alle Versicherten sind von ihrer Krankenkasse angeschrieben worden mit der Bitte, ein Formular auszufüllen und ein Passbild einzureichen. Wer das nicht getan hat, ist noch ohne neue Karte.

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