Fitnessstudio-Vertrag vor Abschluss genau prüfen

Düsseldorf (dpa) - Zu Jahresbeginn herrscht in Fitnessstudios Hochkonjunktur. Schließlich haben sich viele fürs neue Jahr vorgenommen, abzunehmen und fitter zu werden. Worauf sollten Kunden beim Vertragsabschluss achten?

Düsseldorf (dpa) - Zu Jahresbeginn herrscht in Fitnessstudios Hochkonjunktur. Schließlich haben sich viele fürs neue Jahr vorgenommen, abzunehmen und fitter zu werden. Worauf sollten Kunden beim Vertragsabschluss achten?

Gute Neujahrsvorsätze bringen viele dazu, Mitglied eines Fitnessstudios zu werden. Vor Vertragsabschluss sollten sie sich aber die Bedingungen genau anschauen. Darauf weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hin. Sinnvoll sei auch, zunächst ein kostenloses Probetraining zu absolvieren.

Vertragsabschluss: Verbraucher sollten das Kleingedruckte genau lesen und sich nicht zur Unterschrift drängen lassen. Am besten lesen sie den Vertrag in Ruhe durch. Viele Klauseln in Fitnessstudioverträgen sind der Verbraucherzentrale zufolge rechtlich nicht zulässig. So dürfe ein Studio zum Beispiel die Verantwortung für Unfälle nicht komplett ausschließen.

Vertragslaufzeit: Je länger ein Vertrag läuft, desto günstiger wird in der Regel der Monatsbeitrag. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist sogar eine Erstlaufzeit von 24 Monaten rechtens. Praktischer ist dann eine kürzere Vertragsdauer. Verbraucher sollten außerdem darauf achten, dass sich die meisten Verträge automatisch verlängern, wenn sie nicht rechtzeitig gekündigt werden.

Vertragskündigung: Der Monatsbeitrag wird in der Regel auch fällig, wenn man nicht trainiert. Vor Laufzeitende aus dem Vertrag heraus kommen Kunden meist nur, wenn die Kündigungsfrist unzumutbar lang ist. Bis zu drei Monate sind erlaubt. Nicht gestattet ist dagegen, den Kunden zu einer Kündigung per Einschreiben zu verpflichten. Vorzeitig beenden lässt er sich mit ärztlichem Attest, das eine dauerhafte Sportunfähigkeit belegt. Kunden sollten dann innerhalb von zwei Wochen kündigen - am besten per Einschreiben mit Rückschein.

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