Für unbrauchbare Zahnprothese nicht zahlen

Koblenz (dpa/tmn) - Patienten müssen einen Zahnarzt nicht für eine unbrauchbare Prothese bezahlen. Das ergibt sich aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz (Aktenzeichen: 5 U 481/11).

Im Gegensatz zu einem Handwerker schulde ein Arzt zwar keinen Erfolg seiner Leistungen. Zumindest bei Zahnprothesen dürfe der Patient jedoch erwarten, dass sie brauchbar seien. Außerdem müsse der Zahnarzt eventuelle Mängel beseitigen, sofern das möglich ist.

In dem Fall hatte ein Patient darüber geklagt, dass seine Oberkieferprothese trotz mehrfacher Nachbesserungsversuche zu fest und die Unterkieferprothese zu locker sitze. Daraufhin erklärte der Arzt dem Patienten, er könne nichts mehr für ihn tun, forderte aber trotzdem sein Geld. Das wiesen die Richter zurück: Der Zahnarzt habe seinen Zahlungsanspruch verwirkt, da er die nach Auffassung eines Gutachters möglichen Verbesserungen nicht vorgenommen habe. In solchen Fällen entfalle die Rechtsgrundlage für das Honorar.

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