Gebärmutterhalskrebs: Kasse zahlt bei Auffälligkeit zweiten Test

Köln (dpa/tmn) - Bei Frauen ab 20 Jahren übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung einmal im Jahr eine Zellabstrich-Untersuchung zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs. Ist ein Kontrolltest erforderlich, tragen die Kassen erneut die Kosten.

Ergibt sich aus der ersten Untersuchung kein genaues Ergebnis oder ist der Befund auffällig, bezahlen alle Kassen auch den sogenannten HPV-Test, wie das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) in Köln erläutert. Meist übernehmen sie ebenfalls die Kosten für einen HPV-Test nach einer Operation, um zu überprüfen, ob die Krebsbehandlung Erfolg hatte.

Entscheiden sich Frauen ohne besonderen medizinischen Grund für den HPV-Test - etwa weil ihr Arzt ihn anbietet -, müssen sie ihn dagegen aus eigener Tasche finanzieren. Er zählt dann zu den Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL). Mit dem Test lässt sich ermitteln, ob sich im Gebärmutterhalsgewebe Humane Papillomviren (HPV) befinden und wenn ja, welcher Virustyp es ist. Je nach Typ ist das Risiko für Gebärmutterhalskrebs stark erhöht.

Ob eine Frau die zusätzliche Untersuchung als sinnvoll ansieht, hänge davon ab, wie sie die Vor- und Nachteile für sich bewertet, erläutert das IQWiG auf seinem Gesundheitsportal. Dort finden Interessierte Details zu beiden Untersuchungsmethoden sowie zu Nutzen und Risiken.

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