Mutter-Kind-Kur: Widerspruch gegen Ablehnung lohnt

Berlin (dpa) - Gegen abgelehnte Anträge für eine Mutter-Kind-Kur lohnt sich ein Widerspruch. Nicht selten lenke die Krankenkasse ein, erklärt Müttergenesungswerk in Berlin.

64 Prozent aller Mütter, deren Antrag auf eine Kur abgelehnt wurde, gingen 2010 mit Hilfe der Berater im Verbund des Müttergenesungswerkes in den Widerspruch. Mehr als die Hälfte der Anträge musste von den Krankenkassen dann doch noch genehmigt werden.

Die rund 1400 Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände im Müttergenesungswerk helfen den betroffenen Müttern kostenlos, den Widerspruch zu formulieren. Ein Prüfbericht des Bundesrechnungshofes habe gezeigt, dass viele der Ablehnungsgründe rechtswidrig seien und es an Rechtsbehelfsbelehrungen fehle. Auch seien grobe Mängel in der Darstellung des Ablehnungsgrundes festgestellt worden. Deshalb empfiehlt das Müttergenesungswerk dringend die Hilfe der Beratungsstellen zu nutzen.

Im Müttergenesungswerk arbeiten 82 anerkannte Mütter- und Mutter-Kind-Kliniken und rund 1400 Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände zusammen. Am Kurtelefon (030 33002929) und auf der Internetseite www.muettergenesungswerk.de können Betroffene eine Beratungsstelle finden.

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