Organspender darf Empfänger nach seinem Tod nicht bestimmen

Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Der aktuelle Transplantations-Skandal könnte die Spendebereitschaft bremsen, befürchtet die Deutsche Stiftung Organtransplantation. Fest steht: Bei der Organspende gilt strikte Anonymität - der Spender darf sich den Empfänger nicht aussuchen.

Nach den Organspende-Skandalen in Göttingen und Regensburg, bei denen Ärzte Wartelisten manipuliert haben sollen, ist so mancher Organspender verunsichert. Die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) befürchtet, die Spendebereitschaft der Menschen könnte sinken. In der Tat fragen sich viele Spender, was nach dem Tod mit ihren Organen geschieht.

Sich einen bestimmten Empfänger auszusuchen, der dann Leber oder Niere bekommt, dürfen Organspender jedenfalls nicht. „Da gilt strikte Anonymität“, erklärt Prof. Günter Kirste, Medizinischer Vorstand der Deutschen Stiftung Organtransplantation. Das schreibe das Transplantationsgesetz aus ethischen Gründen vor. Damit wird verhindert, dass ein Spender seine Organe nur an eine Person aus einer bestimmten ethnischen oder religiösen Gruppe weitergibt - etwa nur an Deutsche, Türken, Schwarze, Christen, Juden oder Muslime. Wer mit dieser Regel nicht einverstanden sei, dürfe nicht spenden.

Genau andersherum ist es bei einer Lebendspende. Hier darf nur derjenige Empfänger sein, der dem Spender in einer engen persönlichen Beziehung offenkundig nahesteht, wie Kirste erläutert. Diese Person müsse nicht zwangsläufig ein Angehöriger sein.

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