Wenn die Kassen zur Organspende bitten

Millionen Versicherte erhalten per Post Ausweise und Informationen. Was gilt es zu beachten?

Berlin. Die Organspendereform ist nach jahrelangen Debatten in Kraft getreten — bei Millionen Versicherten flattern nun Informationen und Spenderausweise ins Haus.

Die Krankenkassen haben ein Jahr Zeit. Die Techniker Krankenkasse prescht vor und will ihre Versicherten bis Ende des Monats versorgt haben. Andere Kassen halten sich noch zurück, denn das Thema Organspende erscheint derzeit nicht gerade imagefördernd.

Nein, man kann die Unterlagen auch ungelesen in den Müll werfen, ohne Sanktionen fürchten zu müssen. Das Ziel ist aber, dass sich mehr Menschen zur Spende nach dem Tod bereiterklären. Denn täglich sterben drei von den 12 000 Patienten auf der Warteliste.

Ja. Es folgen auch weitere Massensendungen. Alle zwei Jahre soll es Briefe zur Organspende geben. In einigen Jahren kann die Bereitschaft auch auf der elektronischen Gesundheitskarte dokumentiert werden — dann gilt ein Fünf-Jahres-Rhythmus.

Der Zusammenhang mit Patientenverfügungen. Wer rundheraus ausschließt, dass er Apparatemedizin bekommen soll, schließt im Grunde auch die Organspende aus. Denn ist der Hirntod eingetreten, müssen Betroffene an Apparate angeschlossen werden, damit die Organe bis zur Entnahme funktionsfähig bleiben.

In Deutschland kommen auf eine Million Einwohner 15 Spender. International liegt die Bundesrepublik damit im unteren Drittel. 2011 wurden 1200 Menschen nach dem Tod 3917 Organe entnommen — das waren 7,4 Prozent Spender weniger als im Vorjahr. Ein Spender kann bis zu sieben Kranken helfen.

Nach dem Hirntod können Niere, Herz, Leber, Lunge, Dünndarm, Bauchspeicheldrüse, Netzhaut und Gewebe gespendet werden. Auf dem Ausweis können bestimmte Organe ausgeschlossen werden. Es gibt aber auch Lebendspenden, etwa von Nieren.

Nein. Von den rund 400 000 Menschen, die im Jahr in den Kliniken sterben, tritt bei nur einem Prozent der Hirntod vor dem Herzstillstand ein.

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