Zahlreichen Honigsorten droht das Verkaufsverbot

Der Europäische Gerichtshof urteilt heute über einen regionalen Einzelfall — mit weitreichenden Folgen.

Luxemburg. Ein für heute erwartetes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) könnte weitreichende Konsequenzen haben: dass Honigsorten, in denen sich Spuren gentechnisch veränderten Blütenstaubs finden, aus den Regalen genommen werden müssen.

Eine Ökotest-Studie hatte bereits vor zwei Jahren ergeben, dass elf von 24 untersuchten Honig-Sorten, vor allem die aus Südamerika, Spuren gentechnischer Veränderung aufwiesen. Bislang blieb das ohne Folgen. Doch der Fall eines bayerischen Imkers könnte dies ändern.

Der Mann hatte seine Bienenvölker in 500 Metern Entfernung von einem Feld gehalten, auf dem zu Forschungszwecken gentechnisch veränderter Mais angebaut wurde. Bienen haben einen Flugradius von drei Kilometern.

Und sind offenbar an Maispollen nicht völlig desinteressiert. Dies ahnte auch der Imker, ließ den Honig untersuchen. Tatsächlich wurden Spuren gentechnisch veränderten Blütenstaubs nachgewiesen. Er vernichtete den Honig und klagte auf Ersatz.

Das Verwaltungsgericht Augsburg verwies ihn noch darauf, er hätte mit seinen mobilen Bienen ja anderswohin gehen können. Das Feld sei nun mal immobil. Der Streit ging zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, und der legte die Sache dem EuGH vor. Mit der Frage, um die es im Kern geht: Ist der Honig ein gentechnisch verändertes Lebensmittel ohne entsprechende Zulassung?

Bejaht der EuGH heute diese Frage, würde dies nicht nur dazu führen, dass der Imker seinen Schadensersatz bekommt, weil er den Honig zu Recht vernichtet hat. Viele Honigsorten wären dann auch ein nicht zugelassenes Lebensmittel.

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