Baufirma pleite - So retten Bauherren die KfW-Förderung

Göttingen (dpa/tmn) - Bei der Finanzierung des Hauses setzen Bauherren oft auf mehrere Standbeine. Eins davon ist die KfW-Förderung. Aber wenn die Baufirma pleite ist, verlieren viele Bauherren diese eingeplanten Gelder - denn ihnen fehlen wichtige Papiere der Baufirma.

Baufirma pleite - So retten Bauherren die KfW-Förderung
Foto: dpa

Das Bauunternehmen geht pleite. Nun steht der Bauherr mit einem unbewohnbaren Rohbau da, verliert womöglich bereits gezahltes Geld, und zugleich drängt die Zeit, denn der Mietvertrag ist bereits gekündigt. Aber es gibt noch ein Problem, das viele erst später bemerken: Ohne die Unterlagen des Bauunternehmers kann der Bauherr die fest eingeplante KfW-Förderung nicht in Anspruch nehmen.

Eine Riesensumme für das Traumhaus fällt nachträglich noch aus. „Die KfW fordert dann Teile oder den ganzen Kredit zurück“, erläutert Udo Schumacher-Ritz, Vorsitzender des Vereins zur Qualitäts-Controlle am Bau (VQC) in Göttingen. „Das kann einen Bauherrn ruinieren.“ Dass ein Bauunternehmen Insolvenz anmelden muss, kommt laut dem Bauexperten aktuell nicht selten vor: Er schätzt, dass bis zu zehn Prozent der Neubauten und Sanierungen betroffen sind.

Viele dieser Bauprojekte werden heute mit Geldern der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mitfinanziert. Über die eigene Hausbank können die Gelder beantragt werden. So gibt es zum Beispiel für Sanierer zinsvergünstigte Darlehen für einzelne Maßnahmen wie den Austausch von Fenstern oder die Fassadendämmung.

Aber die Förderkredite haben strikte Auflagen, die der Handwerker und das Bauunternehmen bestätigen muss. An die sogenannten Lieferscheine mit Angaben zu Materialkennwerten kommt der Bauherr aber nach der Insolvenz des Bauunternehmens meist nicht mehr. Oder er erhält keine Fachunternehmererklärung, dass die Arbeiten gemäß den Vorgaben erledigt wurden.

Schumacher-Ritz rät den Bauherren, die Hausbank über das Problem zu informieren. Und sich dann einen Experten zu suchen, der im Haus nachvollzieht, was das insolvente Unternehmen bereits gemacht hat. Es gibt diverse Vereine und Verbände auf dem Markt, die Experten vermitteln.

„Auch wenn das Haus schon fast fertig ist, man kann noch im Nachhinein einiges ermitteln“, erklärt der Sachverständige Udo Schumacher-Ritz. So könne etwa in Unterlagen nachvollzogen werden, wie dick die Dämmung des Dachstuhls ist oder ob die Fenster eine Zwei- oder Dreifachverglasung haben. „70 bis 80 Prozent der nötigen Informationen können so nachträglich beschafft werden“, sagt der Bauexperte.

Auch Fotos ersetzen manches Dokument. Oder der Sachverständige kann darauf die Ausführung von Bauteilen nachvollziehen und mit den Angaben im Energieausweis vergleichen. Damit könne letztlich der Sachverständige guten Gewissens eine Abschlusserklärung ausstellen, die die KfW-Förderbank anfordert.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort