Bei Neuvermietung: Mietpreiserhöhung ist begrenzt

Berlin (dpa/tmn) - Die Wohnkosten in Deutschland sind auf Rekordniveau. Bei Neuvermietungen gebe es Preissprünge von bis zu 10 Prozent innerhalb eines Jahres, warnt der Deutsche Mieterbund. Dabei darf der Mietpreis bei Neuvermietungen nicht beliebig erhöht werden.

In Deutschland fehlen nach Einschätzung des Deutschen Mieterbunds rund 250 000 Mietwohnungen. „Wir steuern geradewegs auf eine echte Wohnungsnot zu“, sagte Verbandspräsident Franz-Georg Rips in Berlin laut Mitteilung. Die Folgen sind demnach Wohnkosten auf Rekordniveau, der Verlust preiswerten Wohnraums in den Zentren, was Normalverdiener wie sozial Schwache gleichermaßen treffe. Mietpreissprünge von bis zu 10 Prozent innerhalb eines Jahres seien keine Seltenheit. Viele Haushalte müssten rund ein Drittel ihrer Konsumausgaben für Wohnung und Betriebskosten ausgeben, einkommensschwächere über 45 Prozent.

Wer gerade eine neue Wohnung sucht, bekommt die teils heftigen Preise zu spüren. Dabei darf bei der Neuvermietung einer Wohnung die Miete nicht beliebig angehoben werden. Gewisse Grenzen setzt die ortsübliche Vergleichsmiete. Dabei gilt: Liegt die neue Miete 20 Prozent oder mehr über der Vergleichsmiete, gilt sie als unangemessen, wenn das Angebot an vergleichbaren Wohnungen knapp ist. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland in Berlin hin. Eine solche Mietpreisüberhöhung wird laut Paragraf fünf des Wirtschaftsstrafgesetzes als Ordnungswidrigkeit gewertet.

Liegt die neue Miete 50 Prozent über der Vergleichsmiete, kann das unter Umständen sogar als Mietwucher gelten, was laut Gesetz strafbar ist. Allerdings gibt es hier zahlreiche Ausnahmen, etwa nach aufwendigen Modernisierungen.

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