Die Ruhe nach dem Sturm - Check-up am Haus nach Unwetter

Berlin (dpa/tmn) - Sie heißen Wiebke, Emma, Lothar und Kyrill und decken die Ziegel auf unseren Dächern ab. Herbststürme richten jedes Jahr Millionenschäden an. Das lässt sich nicht verhindern - aber Hausbesitzer können sich gegen die Schäden versichern.

Hausbesitzer fürchten schwere Stürme, die besonders im Herbst über das Land fegen. Sie rütteln an Türen, Fenstern und Rollläden, nicht selten fliegen Dachpfannen oder das ganze Dach auf die Straße. Orkanböen treiben abgerissene Äste vor sich her. Entwurzelte Bäume können Autos demolieren.

Was tun, wenn all das passiert ist? Nicht sofort aufräumen, sagt Katrin Rüter vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft in Berlin. In jedem Fall sollten Betroffene einen Schaden immer zuerst der Versicherung melden. Diese entscheidet über das weitere Vorgehen - ob zum Beispiel erst einmal der Handwerker nur die nötigsten Reparaturen machen darf und dann ein Sachverständiger ein Gutachten erstellt.

Erst mit Erlaubnis der Versicherung darf weiter aufgeräumt werden. Aber: „Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, den Schaden möglichst gering zu halten“, erläutert Rüter. Er muss also zur Not kleinere Reparaturen selbst direkt übernehmen. Er müsse sich dabei aber nicht gefährden und beispielsweise aufs Dach klettern. Zumutbar wäre aber, ein defektes Fenster mit einer Plastikfolie abzukleben, sagt die Versicherungsexpertin.

„Die Feuerwehr hilft, umgestürzte Bäume zu entfernen, wenn eine unmittelbare Gefährdung für Verkehr, Sachwerte oder Personen besteht“, sagt Hendrik Frese von der Feuerwehr Hamburg. Das sei dann der Fall, wenn Bäume auf öffentlichen Verkehrswegen liegen oder auf Häuser gekippt sind oder noch zu kippen drohen.

Sind Bäume auf Privatgrundstücken umgestürzt und gefährden niemanden, greife die Feuerwehr nicht ein, sagt Frese. Dann müssen das die Betroffenen selbst erledigen, oder sie beauftragen Fachfirmen wie Gartenbaubetriebe. Auch die Einsätze der Feuerwehr zur Beseitigung von Sturmschäden sind laut Frese immer kostenpflichtig.

Nach einem Sturm müssen die stehengebliebenen Bäume kontrolliert werden - es kann sein, dass sie nun drohen zu entwurzeln. Das gilt aber auch grundsätzlich: „Man sollte die Bäume auf dem eigenen Grundstück in regelmäßigen Abständen genau unter die Lupe nehmen“, rät Gerold Happ von Haus & Grund Deutschland in Berlin. Ist ein Baum offensichtlich morsch oder krank, müsse er aus Sicherheitsgründen entfernt werden. Er rät, im Zweifelsfall die Einschätzung eines Fachmanns einzuholen.

Doch nicht nur das: „Nach jedem heftigen Sturm sollten Hausbesitzer ihr Gebäude genau untersuchen“, empfiehlt Rüdiger Mattis, Leiter des Regionalbüros Leipzig des Verbands Privater Bauherren. Auf der Check-Liste sollten Regenrinnen, Fallrohre, Balkontüren, Fenster, Rollläden und die Außenanlagen stehen. Auch sollten Hausbesitzer auf mögliche Wasserschäden achten. Denn Herbststürme werden oft von Starkregen begleitet. Besonders gefährdet sind Dächer. Die Befestigungen können sich durch die Stürme lockern, erklärt Ulrike Heuberger, Sprecherin des Zentralverbands des Deutschen Dachdeckerhandwerks in Köln.

Für die Schäden kommt in der Regel die Gebäudeversicherung auf, erläutert Katrin Rüter. Die sogenannte verbundene Gebäudeversicherung umfasse Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Hagel und Sturm. Die Versicherung zahle aber nur für die Folgen durch Stürme ab Windstärke acht, sagt die Versicherungsexpertin. Die Hausratsversicherung schützt daneben die beweglichen Gegenstände in der Wohnung. Das bedeutet, sie springt zum Beispiel dann ein, wenn ein Sturm ein Fenster eindrückt, Regen eindringt und das Mobiliar beschädigt.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort