Feiern ohne Ende - Mieter müssen Rücksicht auf Nachbarn nehmen

Berlin (dpa/tmn) - Ein lauter Bass, das Wohnzimmer als Tanzfläche, lauthals singende Trunkenbolde: Wer in seiner Wohnung eine Party feiert, bekommt schnell Ärger mit den Nachbarn - und fängt sich leicht ein teures Bußgeld ein.

Silvester ist aber eine kleine Ausnahme.

Zu Hause feiern hat manche Vorzüge: Die Stimmung ist familiär, das Publikum überschaubar, und die Kosten halten sich in Grenzen. Wenn da nur nicht die Nachbarn wären. Schon zu Beginn des Abends stößt der Besen gegen die Decke. Bald steht der erste Hausbewohner vor der Wohnungstür, um seiner Beschwerde über den Lärm den nötigen Nachdruck zu verleihen. Zum Schluss beendet womöglich die Polizei die Party. Klar ist: Mieter müssen immer Rücksicht nehmen - auch wenn Silvester etwas andere Regeln gelten.

Eigentlich hat in Mehrfamilienhäusern ab 22.00 Uhr Nachtruhe zu herrschen. „Silvester gelten aber de facto Sonderregelungen“, sagt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund in Berlin. Es werde ohnehin überall gefeiert. Das dürfe aber nicht als Freibrief für ungehemmtes Lärmen missverstanden werden.

Noch mehr Konfliktpotenzial haben private Feiern an ganz normalen Wochenenden. „Wöchentliche Partys sind keineswegs zulässig“, sagt Rechtsanwältin Beate Heilmann aus Berlin, die Mietrechtsexpertin im Deutschen Anwaltverein (DAV) ist. Viele berufen sich auf die Regel: Einmal im Jahr richtig feiern, wird ja wohl erlaubt sein. Doch das stimmt nicht. „Mieter haben keinen Anspruch darauf“, betont Ropertz.

Wer trotzdem eine Party gibt, muss vor allem die Lautstärke im Griff haben. „Das ist der größte Streitpunkt“, bestätigt Gerold Happ vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. „Ich darf natürlich in meiner Wohnung feiern, aber nicht zu laut und nur innerhalb meiner Räume, nicht im Treppenhaus.“ Innerhalb der Ruhezeiten von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr oder 8.00 Uhr gelte Zimmerlautstärke. „Nachbarn dürfen nichts außer den normalen Lebensgeräuschen hören.“

Die Geräuschkulisse hänge stark von der Dämmung ab, sagt Happ. Er rät dazu, auf jeden Fall den Bass aus der Musik drehen. „Der geht immer durch die Wände.“ Laute Gespräche können auch stören, ebenso wie tanzen oder herumlaufen. Streng genommen dürften Geräusche außerhalb der geschlossenen Wohnung nicht mehr oder allenfalls kaum noch zu hören sein, erklärt Heilmann.

„Wenn der Nachbar sich beschwert, würde ich versuchen, leiser zu sein“, rät Gerold Happ dem Gastgeber. „Meistens ist es aber so, dass ich die Lautstärke selbst nicht herunterdimmen kann, und der Nachbar wird immer wiederkommen.“ Irgendwann ruft er wahrscheinlich die Polizei. Die kann dann feststellen: Es ist zu laut. Passiert das zwei oder dreimal, gibt es ein Bußgeld, das durchaus bei mehreren hundert Euro liegen kann, wie Beate Heilmann betont.

Um Ärger mit Nachbarn und dem Vermieter oder gar ein Bußgeld zu verhindern, können Gastgeber versuchen vorzusorgen. „In der Praxis lässt sich der meiste Ärger vermeiden, wenn man die Party vorher ankündigt“, berichtet Happ. Man könne bei den Nachbarn klingeln und sagen: „Entschuldigen Sie, aus dem und dem Grund wird es heute etwas lauter. Wenn es zu laut ist, sagen Sie bitte einfach Bescheid.“ Rechtlich gesehen bringt es aber überhaupt nichts, die Nachbarn vorzuwarnen oder vielleicht sogar mit einzuladen, erklärt Beate Heilmann. Wer Ruhe will, muss diese auch bekommen.

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