Höhere Rechnung trotz Kostenvoranschlag rechtens

Stuttgart (dpa/tmn) - Handwerkerrechnungen dürfen teurer ausfallen als im Kostenvoranschlag kalkuliert. Kunden müssten einen Unterschied von bis zu 10 Prozent in Kauf nehmen, berichtet das Magazin „Reader's Digest“ unter Berufung auf die Handwerkskammer Düsseldorf.

Wird die Rechnung um 20 Prozent teurer als vorhergesagt, müsse der Handwerksbetrieb seinen Kunden allerdings informieren. Dieser habe dann ein Kündigungsrecht. Machen Handwerker einen Fehler, sollten Verbraucher dies sofort beanstanden. Bei wesentlichen Mängeln könnten die Kunden die Arbeiten auch abbrechen und eine Frist zur Schadensbeseitigung setzen. Grundsätzlich sollten Kunden die Rechnung erst dann komplett zahlen, wenn die Arbeiten abgeschlossen sind. Bei Reklamationen empfehle es sich, zunächst nur einen Teilbetrag zu begleichen.

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