Kühler Frühling - Vermieter muss Heizung anstellen

München (dpa/tmn) - Der Winter ist vorbei, doch der Frühling bleibt in vielen Gegenden bisher kühl. Mieter müssen aber trotzdem nicht frieren.

Kühler Frühling - Vermieter muss Heizung anstellen
Foto: dpa

Denn der Vermieter muss in der Regel 24 Stunden täglich dafür sorgen, dass die Wohnung ausreichend temperiert ist. Darauf weist der Landesverband Bayern des Deutschen Mieterbundes hin.

Nach der Rechtsprechung muss in allen Räumen der Wohnung tagsüber von 06.00 Uhr bis 24.00 Uhr eine Mindesttemperatur von 20 Grad Celsius erreicht werden können. Zwischen 24.00 Uhr und 06.00 Uhr darf der Vermieter die Heizung zur Energieeinsparung herunterfahren. Allerdings darf die Temperatur auch in dieser Zeit 16 Grad Celsius nicht unterschreiten.

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