Mieter dürfen Wohnung nicht einfach untervermieten

Berlin (dpa/tmn) - Mieter dürfen ihre Wohnung nicht einfach untervermieten. Grundsätzlich müssten sie den Vermieter darüber informieren, erklärt die Eigentümergemeinschaft Haus & Grund in Berlin.

Soll die gesamte Wohnung untervermietet werden, muss der Vermieter das zudem ausdrücklich erlauben. Sollte der Vermieter die Erlaubnis nicht erteilen, kann der Mieter mit einer Frist von drei Monaten das Mietverhältnis kündigen. Einen Anspruch, dass der Vermieter die Untervermietung gestattet, hat der Mieter nicht.

Möchte der Mieter jedoch nur einen Teil der Wohnung untervermieten, braucht er hierfür zwar ebenfalls die Erlaubnis des Vermieters. Allerdings hat er in diesem Fall einen Anspruch darauf, dass der Vermieter ihm diese Erlaubnis erteilt. Der Vermieter kann die Erlaubnis nur dann verweigern, wenn beispielsweise zu befürchten ist, dass der Untermieter den Hausfrieden stört oder die Wohnung durch die Untervermietung überbelegt wird. Gegebenenfalls kann der Vermieter die Erlaubnis davon abhängig machen, dass der Mieter einer höheren Miete zustimmt, es sei denn, im Mietvertrag ist eine Untervermietung bereits erlaubt.

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