Mit Abschaltautomatik: Neue Regeln für Kaffeemaschinen

Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Aus Bequemlichkeit bleiben in Büros und Privatküchen Kaffeemaschinen oft lange angeschaltet. Dadurch wird Strom verschwendet. Das soll sich ändern: Ab 1. Januar dürfen nur noch Kaffeemaschinen mit Abschaltautomatik in den Handel kommen.

Mit Abschaltautomatik: Neue Regeln für Kaffeemaschinen
Foto: dpa

Morgens brühen sich die meisten Deutschen erst einmal einen Kaffee, später im Büro wird die nächste Kanne angesetzt, und am Nachmittag noch eine. Und auch wenn sich die Trinkgewohnheiten und Zubereitungsarten je nach Land unterscheiden, gehört Kaffee für die meisten Europäer fest zum Alltag. Und das kostet Strom.

„Weil Kaffeemaschinen so verbreitet sind und oft länger angeschaltet sind, als sie tatsächlich benötigt werden, ist das Energieeinsparpotenzial hier hoch“, sagt Dietlinde Quack vom Öko-Institut in Freiburg. Viele Kaffeeautomaten haben deshalb mittlerweile eine Abschaltfunktion - aber eben nicht alle. Ab 1. Januar 2015 wird jedoch für Neugeräte eine solche Automatik europaweit Pflicht.

Der Handel darf die Bestände an Geräten ohne Abschaltautomatik noch abverkaufen. Alle Waren aber, die ab 1. Januar neu in den Handel kommen, müssen entsprechend ausgestattet sein, erläutert Jürgen Ripperger, Vorsitzender des Branchenverbands VDE. Auch die Abschaltzeit ist dann gesetzlich geregelt: „Filterkaffeemaschinen mit Thermoskanne müssen sich nach 5 Minuten abstellen, solche mit Glaskanne nach 40 Minuten und Pad- und Kapselmaschine 30 Minuten nach dem letzten Brühvorgang“, sagt Quack. „Bis 2020 sollen dadurch europaweit zwei Terawattstunden Strom eingespart werden.“

Geht man davon aus, dass ein Drei-Personen-Haushalt im Jahr 3450 Kilowattstunden verbraucht, entspreche das bis 2020 insgesamt dem Jahresstromverbrauch einer Stadt wie Dortmund. „Pro Haushalt und Jahr sind das im Schnitt zehn Euro weniger“, veranschaulicht Jürgen Ripperger diese Zahl. „Durch die neue Regelung entsteht kein Komfortverlust für die Verbraucher“, erklärt Quack. Im Gegenteil: „Die Menschen sparen Geld, und das, was sie früher von Hand machen mussten, geht dann automatisch“, sagt Ripperger.

Die Gesetzesänderung könnte sich im Handel bemerkbar machen: „Wahrscheinlich wird es Geräte ohne automatische Abschaltung gerade jetzt in der Vorweihnachtszeit zu besonders attraktiven Preisen geben“, sagt der Elektroexperte. Er rät aber dazu, beim Kauf darauf zu achten, dass die Kaffeemaschine schon den neuen EU-Vorgaben entspricht. Denn auch wenn Geräte ohne Abschaltautomatik womöglich zunächst preiswerter erscheinen, sind sie es am Ende nicht unbedingt.

„Geht man von einer Lebensdauer von 5 Jahren und einer Energieeinsparung von 10 Euro jährlich aus, spart man innerhalb dieser Zeit pro Gerät allein schon 50 Euro an Stromkosten durch die automatische Abschaltung“, sagt Ripperger. Zieht man diese 50 Euro vom Preis ab, schneidet wahrscheinlich das neue Gerät preislich besser ab als das Schnäppchen.

Das größte Problem sei, dass Maschinen ohne Abschaltautomatik das Wasser warmhalten oder es immer wieder aufheizen - das ist die energierelevanteste Phase, sagt Susanne Heutling vom Umweltbundesamt. Das soll durch die neue Regelung anders werden. Zwar können Verbraucher die automatische Abschaltzeit verändern und um mehrere Stunden erhöhen, Heutling aber wünscht sich, dass Verbraucher diese Funktion nicht nutzen. „Nur dann kann man die Umwelt und den eigenen Geldbeutel schonen.“

„Wessen Kaffeemaschine noch gut funktioniert, der kann sich auch mit einer Schaltuhr behelfen und so seine eigene Abschaltautomatik erschaffen“, erklärt Ripperger. Die Schaltuhr muss aber auf die Spannung des Geräts ausgelegt sein.

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