Nachbar muss ausschwenkenden Baukran dulden

Frankfurt/Main (dpa) - Ein Nachbar muss das Ausschwenken eines nebenan stehenden Baukrans über das eigene Grundstück dulden. Das geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt hervor.

Voraussetzung ist allerdings, dass der Bauherr dem Nachbarn die Arbeiten mindestens zwei Wochen vorher anzeigt und ihm die Möglichkeit gibt, wegen möglicher Schäden eine Sicherheitsleistung zu verlangen (Aktenzeichen: 4 W 43/10).

In dem konkreten Fall hatte sich ein Grundstückseigentümer dagegen gewandt, dass ein auf dem Nachbargrundstück stehender Kran mit seinem Arm über das eigene Grundstück zog und dabei mit Baumaterialien beladen war. Er müsse dies nicht hinnehmen.

Das OLG sah die Sache differenzierter. In einem engen innerörtlichen Bereich könne es durchaus erforderlich sein, dass auch der Luftraum über einem Nachbargrundstück für Baumaßnahmen in Anspruch genommen werden müsse. Daher sei es notwendig, für die gegenseitigen Interessen einen angemessenen Ausgleich zu finden. Dazu zähle die rechtzeitige Information des Nachbarn ebenso wie das Angebot einer finanziellen Absicherung für eventuelle Schäden. Da im konkreten Fall der Bauherr beides unterlassen hatte, wertete das OLG sein Vorgehen als rechtswidrig.

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