Nur legales Feuerwerk verwenden und nicht daran herumbasteln

Ratingen/Berlin (dpa/tmn) - Rund um Silvester sind die Notaufnahmen voll: Immer wieder verletzen sich Menschen, weil sie leichtfertig mit Feuerwerkskörpern hantieren. Wer einige Regeln beachtet, ist auf der sicheren Seite.

Die wichtigsten Fragen und Antworten dazu hier.

Ab jetzt dürfen Raketen und Böller für den Jahreswechsel verkauft werden, und eigentlich klingt es ganz einfach: „Zünden Sie nur legales Feuerwerk, alles andere ist viel zu gefährlich, und basteln Sie nicht selbst daran herum“, wie Klaus Gotzen vom Verband der pyrotechnischen Industrie (VPI) in Ratingen bei Düsseldorf mahnt. Was für bunte Muster am Himmel und Krach am Boden sorgt, wird bei falscher Handhabung aber schnell gefährlich. Vor und in der Silvesternacht sind daher einige wichtige Regeln zu beachten.

Welche Böller kommen infrage?

Verbraucher können Feuerwerk der Kategorien 1 und 2 beziehungsweise der Klassen I und II kaufen. Zu Kategorie 1/Klasse I zählen unter anderem Knallerbsen, Wunderkerzen und Tischfeuerwerke, die das ganze Jahr über erhältlich sind. Der Käufer muss mindestens 12 Jahre alt sein, wie der VPI erläutert. In Kategorie 2/Klasse II fallen Raketen, Batterien, Römische Lichter, Knallkörper, Verbundfeuerwerke und Ähnliches. Solches Silvester-Feuerwerk darf nur vom 28. bis 31. Dezember und nur an Volljährige verkauft werden.

Worauf sollte ich beim Kauf achten?

Legales Feuerwerk kann zwei verschiedene Kennzeichen tragen, auf die Verbraucher unbedingt achten sollten, rät der VPI. Zum einen gibt es das Zulassungskennzeichen der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM), das sich aus dem Kürzel BAM, der Angabe P I oder P II und einer vierstelligen Nummer zusammensetzt. Zum anderen können die Artikel das CE-Zeichen und eine Registriernummer mit Zahlen und Buchstaben tragen. Auf Nummer sicher gehen Kunden auch mit Feuerwerk, das das VPI-Zeichen trägt. Das dürfen nur Verbandsmitglieder verwenden. Deren Produkte sind geprüft und offiziell zugelassen.

Wann darf ich die Raketen zünden?

Knallkörper der Kategorie 1/Klasse I können das ganze Jahr über verwendet werden. Artikel der Kategorie 2/Klasse II dürfen nur am Silvestertag ab 18 Uhr sowie am Neujahrstag bis 7 Uhr abgefeuert werden, informiert die Berliner Feuerwehr. An anderen Tagen sei eine Ausnahmegenehmigung erforderlich, die in der Regel bei der Gemeinde beantragt werden kann, erläutert der VPI.

Wer darf die Böller zünden?

Wer Knaller der Kategorie 1/Klasse I anzündet, muss mindestens 12 Jahre alt sein, bei der Kategorie 2/Klasse II mindestens 18. Mit F3 und F4 gekennzeichnete Produkte dürfen nur professionelle Pyrotechniker kaufen und zünden.

Wo lagere ich Feuerwerk am besten bis zur Silvesternacht?

Es sollte getrennt von Zündhölzern und Feuerzeugen aufbewahrt werden, rät die Berliner Feuerwehr. Der Deutsche Feuerwehrverband empfiehlt außerdem, Feuerwerkskörper nicht in Jacken- oder Hosentaschen zu transportieren.

Wie sollte ich das Feuerwerk abbrennen?

„Lesen Sie immer die Gebrauchsanweisung und halten Sie sich auch daran“, rät VPI-Experte Gotzen. Darin steht zum Beispiel, dass die Kategorie 2/Klasse II nur im Freien verwendet werden darf. Raketen lassen sich gut aus Getränkekisten mit leeren Flaschen abfeuern. „Wichtig ist, dass die Artikel frei nach oben steigen können“, sagt der VPI-Geschäftsführer. Daher sollte man sich mit seinem Feuerwerk zum Beispiel nicht unter Bäumen platzieren. Bei starkem Wind sollte man ganz auf das Zünden verzichten, rät die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

Grundsätzlich muss immer ein ausreichender Sicherheitsabstand zu anderen Menschen, Häusern, Bäumen, Fahrzeugen und sonstigen Gegenständen eingehalten werden. Das Zünden in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenwohnheimen ist laut Verbraucherzentrale verboten.

Wie sollte ich mich beim Zünden verhalten?

Verbraucher sollten nie den Kopf über Böller und Co. beugen, betont Gotzen. Das gilt auch dann, wenn diese nicht sofort zünden. Denn manchmal starten sie verzögert und können denjenigen schwer verletzen, der sich darüberbeugt. Wichtig ist auch, sich nach dem Anzünden rasch zu entfernen und die Feuerwerkskörper nicht in der Hand zu behalten. Die DRF Luftrettung rät zu einem Sicherheitsabstand von vier bis fünf Metern.

Was macht man mit Knallern, die nicht zünden?

Versager dürfen nie ein zweites Mal entzündet werden, es sei denn, sie haben eine Ersatzzündschnur, wie der VPI erläutert. Blindgänger mit nur einer Zündschnur werden daher am besten mit Wasser überschüttet und entsorgt. Gibt es eine zweite Schnur, warten Verbraucher etwa 15 Minuten und zünden erst dann erneut.

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