Ökostrom-Umlage steigt - Höhere Kosten für Verbraucher

Berlin (dpa) - Knapp 5,3 Cent je Kilowattstunde müssen Verbraucher ab 2013 nur für die Ökostromförderung berappen. Kunden drohen böse Überraschungen bei der Stromrechnung. Ob ein Sonderkündigungsrecht gilt, ist nicht sicher und hängt vom jeweiligen Vertrag ab.

Die von allen Verbrauchern über den Strompreis zu zahlende Umlage zur Förderung erneuerbarer Energien soll im kommenden Jahr auf ein Rekordniveau von 5,277 Cent je Kilowattstunde steigen. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am Mittwoch (10. Oktober) aus Branchenkreisen. Damit drohen Haushalten in Deutschland jährliche Mehrkosten von 50 bis 60 Euro nur durch die Ökostrom-Förderung. Offiziell wird die Zahl am Montag (15. Oktober) von den vier Übertragungsnetzbetreibern bekanntgegeben.

In Branchenkreisen hieß es, die Zahl stehe nach einer Abstimmung zwischen allen Beteiligten jetzt schon fest, Veränderungen seien daher eher unwahrscheinlich. Bisher sind 3,59 Cent je Kilowattstunde zu zahlen. Die neue Zahl gilt als Politikum, weil Kanzlerin Angela Merkel (CDU) im Zuge der Energiewende 2011 betont hatte, die Umlage solle auf dem bisherigen Niveau stabilisiert werden. Diese als Versprechen verstandene Ankündigung wird nun ausgerechnet im Bundestagswahljahr Makulatur.

Für einen Haushalt mit einem Verbrauch von 3500 Kilowattstunden könnten die Belastungen durch die im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegte Umlage von 125 auf rund 184 Euro pro Jahr steigen - ohne Mehrwertsteuer.

Nach Berechnungen des Vergleichsportals toptarif.de wird die Ökoenergie-Umlage die Strompreise im kommenden Jahr um rund 7,8 Prozent steigen lassen. Für 3500 Kilowattstunden könnten die Förderkosten mit Mehrwertsteuer damit von 149,61 Euro auf 219,50 Euro steigen, errechnete toptarif.de. Eine Großfamilie müsse 2013 sogar 407,63 Euro brutto bezahlen. Da auch noch die Netzentgelte steigen und mehr Unternehmen Rabatte bei der Ökostrom-Förderung bekommen, sei sogar ein Anstieg von mehr als zehn Prozent sehr wahrscheinlich, hieß es.

Stromkunden können nach einer Preiserhöhung in der Regel von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. „Dieses Sonderkündigungsrecht gilt immer dann, wenn der Lieferant die Vertragsbedingungen einseitig ändert“, erklärt Horst-Ulrich Frank, Energieexperte der Neuen Verbraucherzentrale in Mecklenburg und Vorpommern. „Und der Preis ist eine wesentliche Vertragsbedingung.“

In vielen Vertragsbedingungen sei eine Kündigung wegen steigender Steuern und Abgaben allerdings ausgeschlossen. „Ob das auch in diesem Fall gilt, ist aber umstritten“, sagt der Verbraucherschützer. „Schließlich werden die erneuerbaren Energien über eine Umlage und nicht über Abgaben gefördert.“ Die Kündigung beim alten Anbieter sollte in jedem Fall schriftlich erfolgen.

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