Parabolantenne nicht automatisch zulässig

Berlin (dpa/tmn) - Wer seltene oder ausländische Sender empfangen möchte, behilft sich leicht mit einer Parabolantenne. Doch nicht überall ist diese auch vom Vermieter gestattet.

Mieter dürfen nicht in jedem Fall eine Parabolantenne auf dem Balkon aufstellen. Das gilt insbesondere dann, wenn der Vermieter einen Breitbandkabelanschluss zur Verfügung gestellt hat, wie die Zeitschrift „Das Grundeigentum“ des Eigentümerverbandes Haus & Grund Berlin unter Berufung auf ein Urteil des Amtsgerichts Berlin-Mitte berichtet (Az: 20 C 272/11). Entscheidend bei der Bewertung sei die Frage, ob der Mieter sein Informationsbedürfnis auch ohne Parabolantenne befriedigen kann.

In dem verhandelten Fall war es den Mietern laut Mietvertrag verboten, ohne Zustimmung des Vermieters Satellitenschüsseln auf dem Balkon anzubringen. Ein Mieter setzte sich darüber hinweg. Er stellte auf seinem Balkon eine Parabolantenne auf, die deutlich sichtbar war. Seine Begründung: Nur über Satellit könne er bestimmte kurdische Sender empfangen. Nachdem der Vermieter erfolglos versucht hatte, den Mieter zum Abbau der Parabolantenne zu bewegen, zog er vor Gericht.

Mit Erfolg: Der Mieter müsse die Satellitenschüssel entfernen, befanden die Richter. Die pauschale Behauptung, er könne bestimmte Sender nicht empfangen, reiche nicht aus. Die Sender müssten vielmehr konkret benannt werden. Denn nur dann könne der Vermieter prüfen, ob er den Empfang durch andere Maßnahmen wie etwa einen zusätzlichen Decoder ermöglichen könne.

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