Sperrmüllgebühren können Betriebskosten sein

Berlin (dpa/tmn) - Jeder kennt das Problem. Der Innenhof ist mal wieder Abstellager für lästigen Hausrat geworden. Oft kommen die Mieter für die Beseitigung des Sperrmülls auf. Doch bei wem liegt die Verantwortung wirklich?

Sperrmüllgebühren können Betriebskosten sein
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Berlin (dpa/tmn) - Jeder kennt das Problem. Der Innenhof ist mal wieder Abstellager für lästigen Hausrat geworden. Oft kommen die Mieter für die Beseitigung des Sperrmülls auf. Doch bei wem liegt die Verantwortung wirklich?

Wenn sich regelmäßig Unrat oder Schrott im Treppenhaus, Hof oder in den Kellerfluren ansammelt, kann der Vermieter diesen beseitigen lassen. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. Entsorgt wird der Sperrmüll auf Kosten der Mieter.

Entscheidend hierfür ist aber, dass sich der Sperrmüll auf den Gemeinschaftsflächen des Gebäudes befindet und mehr oder weniger regelmäßig entsorgt werden muss. Dies gilt selbst dann, wenn Dritte dort ihren Unrat abstellen. Sollte der Sperrmüll jedoch einem konkreten Mieter zugeordnet werden können, muss dieser für die Entsorgung aufkommen.

Bei der Entsorgung des Sperrmülls muss der Vermieter jedoch darauf achten, dass keine Wertgegenstände mitgenommen werden. Für fälschlicherweise entsorgte Sachen kann der Mieter gegebenenfalls Schadenersatz geltend machen.

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