Unwetterschäden müssen dokumentiert werden

Mainz (dpa/tmn) - Regen, Wind und Hagel - starke Sommergewitter können großen Schaden anrichten. Bevor man nach dem Unwetter mit dem Aufräumen beginnt, sollten alle Zerstörungen dokumentiert werden.

Nach einen Umwetter sollten Betroffene nicht sofort mit dem Aufräumen beginnen. Denn Unwetterschäden müssen für die Versicherung dokumentiert werden. Darauf weist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hin.

Beschädigte Gegenstände sollten zum Schadensnachweis am besten aufbewahrt werden, empfehlen die Verbraucherschützer. Ist dies nicht möglich, werden sie fotografiert oder gefilmt. Ist das Haus beschädigt, sollten die Nachbarn außerdem als Zeugen ein Protokoll anfertigen.

Der Liste werden Einkaufsbelege der Gegenstände beigelegt. Sind diese nicht mehr vorhanden, sollten Betroffene das Protokoll aus dem Gedächtnis ergänzen. Angegeben werden sollten der Anschaffungszeitpunkt und der ungefähre Neupreis. Von den Papieren sollten Betroffene vor dem Absenden an die Versicherung eine Kopie für die eigenen Unterlagen machen.

Die Hausratversicherung kommt zum Beispiel dafür auf, wenn ein abgeknickter Baum auf das Hausdach fällt oder Gartenmöbel zu Bruch gehen. Bersten Scheiben im Wind oder durch Hagel, ist die Wohngebäudeversicherung zuständig - wobei Sturmschäden nach Angaben der Verbraucherzentrale erst ab Windstärke acht abgesichert sind. Eine Elementarschadensklausel in den Verträgen gleicht Schäden durch Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdrutsch oder Lawinen aus. Allerdings muss diese Vertragsoption gesondert abgeschlossen werden.

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