Vermieter darf keinen Zweitschlüssel behalten

München (dpa/tmn) - Vermieter dürfen keinen Zweitschlüssel für die Wohnungen ihrer Mieter behalten. Grundsätzlich müsse sich der Vermieter anmelden, wenn er in die jeweilige Wohnung will, erklärt der Mieterverein München.

Bestehe ein Vermieter darauf, einen Schlüssel zu behalten, könnten Mieter ohne weiteres das Schloss austauschen. Allerdings sollten sie das alte behalten und beim Auszug wieder einbauen. Verreist der Mieter, sei es besser, den Vermieter darüber zu informieren, wo der Zweitschlüssel gelagert wird. Denn im Schadensfall - etwa bei einer defekten Wasserleitung - müsse der Vermieter schnell Zugang zur Wohnung bekommen können.

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