Vermieter muss Bauarbeiten rechtzeitig ankündigen

Berlin (dpa/tmn) - Der Vermieter muss Bauarbeiten rechtzeitig ankündigen. Tut er das nicht, darf die Miete gekürzt werden. Die Höhe dieser Kürzung ist dabei fallabhängig.

„Modernisierungsmaßnahmen im oder am Haus müssen immer drei Monate vorher ankündigt werden“, erklärt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund aus Berlin. Die 100-prozentige Miete müsse nur gezahlt werden, wenn auch die Wohnsituation zu 100 Prozent in Ordnung ist.

Durch Bauarbeiten können aber Mängel wie Lärm und Dreck entstehen. Um wie viel die Miete dann gekürzt werden darf, hänge davon ab, wie stark die Wohnqualität eingeschränkt wird und wie oft Mieter unter den Bauarbeiten zu leiden haben, erläutert Ropertz. Der Vermieter sollte zunächst immer schriftlich über die Mängel informiert werden. So hat er nachweislich die Gelegenheit bekommen, den Mangel zu beheben. Das ist Voraussetzung dafür, dass die Miete gemindert werden darf.

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