Laubsauger dürfen erst ab 9 Uhr lärmen

Im Kampf gegen die Blättermassen wird schweres Gerät aufgefahren. Die Nachbarn sind genervt.

Düsseldorf. Es gibt Momente, da wird selbst der sanfteste Barde zum Berserker. Etwa, wenn der Nachbar im Herbst seinen Laubsauger bzw. -bläser einschaltet. Die Geräte machen einen Höllenlärm: Mit bis zu 110 Dezibel ist der Betrieb mitunter so laut wie ein Presslufthammer oder das Hupen eines Autos.

Deshalb ist der Einsatz der Maschinen nicht rund um die Uhr gestattet: Sie dürfen nur werktags zwischen 9 und 13 Uhr sowie zwischen 15 und 17 Uhr benutzt werden.

Auch wer sich an die Betriebszeiten hält, schont die Nerven seiner Nachbarn, wenn er beim Kauf auf ein möglichst geräuscharmes Gerät achtet. Um die 90 Dezibel laut werden Laubsauger nach Angaben des Immobilienportals Immonet allerdings immer.

Umweltverbände kritisieren den zunehmenden Einsatz von Laubsaugern und -bläsern vor allem im privaten Bereich. Sie warnen vor den Folgen für die Umwelt.

Denn vor allem beim Saugen werden nicht nur Laub und Äste erwischt, sondern auch kleine Tiere wie Käfer, Spinnen und Tausendfüßler aber auch Frösche, Molche sowie Igel und ihre Jungen verletzt und regelrecht zerhäckselt. Zudem werde dem Boden die wichtige Deckschicht genommen, wobei die Fauna aus dem Gleichgewicht gerät.

Die Geräte stören auch Tiere wie Vögel und Igel, die oft in Laubhaufen Schutz suchen, und berauben sie ihrer Nahrung. Die Bläser wirbeln außerdem Staub auf — und damit Pilze, Bakterien, Sporen und Pollen, was auch für Menschen nicht gesund ist.

Wer einen Laubbläser benutzt, sollte daher neben einem Gehörschutz auch einen Mundschutz tragen. Oder lieber doch zu Harke und Rechen greifen — vor allem, wenn die Herbstsonne scheint. Red

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