Tüv für den Heizöltank

Ende des Jahres drohen den Besitzern strengere Prüfpflichten. Auch Tanks ab 1000 Litern sollen dann alle zehn Jahre begutachtet werden.

Düsseldorf. Hausbesitzer, die mit Öl heizen, haben den Nachteil, dass dieser Brennstoff nicht billiger wird und die Vorratstanks Platz verbrauchen. In Zukunft könnten noch weitere Kosten auf sie zukommen. Denn der Gesetzgeber plant eine strengere Prüfpflicht für die Öltanks.

Bislang bekamen nur die Besitzer von unterirdischen, mehr als 10 000 Liter fassenden oder im Wasserschutzgebiet gebauten Tanks regelmäßig Besuch vom Gutachter. In Zukunft soll die Prüfpflicht auch auf Eigenheimbesitzer mit einem oberirdischen Öltank ab 1000 Liter ausgeweitet werden.

In Hessen gibt es diese Regelung schon seit Jahren, das Bundesumweltministerium treibt eine Ausweitung auf ganz Deutschland voran. Wann die Neuregelung kommt, ist aber noch unklar. „Ich rechne fest damit, dass das kommt, vielleicht schon zum Jahresende“, sagt Heiko Drews, Tankanlagen-Experte beim Tüv-Rheinland.

Laut Thomas Uber vom Institut für Wärme und Öltechnik in Hamburg steht zurzeit zwischen den Bundesministerien die Frage der wiederkehrenden Prüfung in der Diskussion. „Ich denke, dass sich vor der Bundestagswahl keiner traut, das Thema in die Hand zu nehmen“, sagt der Experte für die Tankanlagen-Verordnung.

Kommt die Regelung, betrifft sie dann fast jeden der rund vier Millionen Tank-Besitzer in Deutschland. Selten fassen die Behälter weniger als 1000 Liter. Mit dem neuen Gesetz soll ein Verfahren geschaffen werden, ähnlich wie beim Auto, das regelmäßig vom Tüv begutachtet werden muss. In fünf Zeiträumen von je zwei Jahren müssten dann alle Tanks begutachtet werden. Die ältesten Behälter wären zuerst an der Reihe.

Der Gutachter soll den Zustand des Öltanks überprüfen, eventuell festgestellte Mängel muss der Eigentümer anschließend beseitigen lassen. Vor der Reparatur soll sich kein Besitzer drücken können. Eine geplante Plakette soll Pflicht am Öltank werden und auf den ordnungsgemäßen Zustand der Anlage hinweisen. Wer sie nicht bekommt, dem soll der Heizöllieferant in Zukunft auch kein neues Öl mehr nachfüllen dürfen.

Eigentümern, die bislang noch durch das Raster fielen, entstehen dann alle zehn Jahre Zusatzkosten. „Eine Überprüfung durch den Sachverständigen kostet rund 100 Euro“, sagt Thomas Uber. Auch Heiko Drews schätzt diese Summe, fügt aber hinzu: „Je größer die Anlage, desto teurer wird es.“ Der Tankanlagen-Experte rät jetzt allen Besitzern abzuwarten, bis das neue Gesetz kommt. „Generell sollte aber jeder seine Anlage vom Fachbetrieb instand halten lassen.“

Auf keinen Fall sollten sich die Betroffenen zum jetzigen Zeitpunkt zu einer Überprüfung drängen lassen: „Es gibt Drückerkolonnen, die an der Haustür klingeln und auf die Verordnung hinweisen, obwohl die noch nicht beschlossen ist“, sagt Uber.

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