Keine Erben: Das Geld in einer Stiftung anlegen

Gibt es keine Erben, kann die Gründung einer Stiftung sinnvoll sein — wir stellen ein Beispiel aus Wuppertal vor.

Wuppertal. Wie das Vermögen auch ohne Erben und schon zu Lebzeiten sinnvoll eingesetzt werden kann, zeigen Beispiele privater Stiftungen wie der von Alfred und Christine Witzel aus Wuppertal.

Die beiden Ruheständler haben kein einzelnes Kind mit ihrem Vermögen bedacht, sondern gleich alle Schüler des Carl-Duisberg-Gymnasiums (CDG) im Wuppertaler Osten. „Für uns war es wichtig, mit einem Teil unseres Geldes schon jetzt zu helfen“, sagt Alfred Witzel, dessen Stiftung (Einlage: rund 75 000 Euro) einmal sein gesamtes Vermögen erben wird und so über den Tod hinaus wirkt. Abhängig von der jeweiligen Rendite finanziert die Stiftung mit durchschnittlich zwischen 1500 und 3000 Euro jährlich Sprachförderung, Hausaufgabenbetreuung oder auch Sprachreisen an der Schule, die den Privatleuten am Herzen liegt: „Wir waren beide Lehrer dort und wollten gezielt etwas Gutes tun“, sagt Witzel, der zur Nachahmung ermuntert — auch wenn die Gründung einer Stiftung wohlüberlegt sein will.

Neben den großen selbstständigen Stiftungen gibt es viele unselbstständige oder Treuhandstiftungen: Sie bieten sich für Privatleute an, weil sie vergleichsweise unkompliziert gegründet werden können und sich schon bei kleineren Vermögen als sinnvolle Geldanlage lohnen können.

Das Mindestvermögen sollte aber 50 000 Euro betragen, raten Experten — sonst ist die Rendite zu gering.

Treuhandstiftungen werden beispielsweise von Kreditinstituten oder — wie in Alfred Witzels Fall — von der Stadt Wuppertal verwaltet.

Das Stiftungsvermögen wird dabei dem Verwalter übertragen. Sorge um sein Geld müsse aber niemand haben, sagt Jürgen Schönhoff, in Wuppertal städtischer Leiter Vermögensmanagement: „Es ist Treuhandvermögen — dieses Geld ist ganz klar zu trennen vom sonstigen Vermögen der Stadt.“ Alfred Witzel sieht die Zusammenarbeit mit der Kommune positiv: „Als Treuhänderin hat die Stadt zwar die Oberaufsicht. Doch die Details regeln wir selbst in einem Kuratorium, das zweimal im Jahr über Verwendungszwecke berät.“

Auch Kreditinstitute beraten potenzielle Stifter: „Man sollte dabei immer im Auge behalten, dass eine Stiftung langfristig angelegt ist“, sagt Heinz-Günter Wahle von der Credit- und Volksbank Wuppertal. Wer sich zu Lebzeiten nicht festlegen möchte, für den gibt es die Möglichkeit, die Gründung einer Stiftung mittels einer testamentarischen Verfügung zu veranlassen.

Auch als „Steuersparmodell“ kann sich die Gründung einer gemeinnützigen Stiftung oder eine Beteiligung an einer bereits bestehenden Stiftung lohnen, denn Einlagen können als Sonderausgaben beim Finanzamt geltend gemacht werden. Zinserträge einer gemeinnützigen Stiftung sind steuerfrei. Vorteile bieten sich bei gemeinnützigen Stiftungen auch durch Ersparnisse bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer — für andere Stiftungen (siehe Kasten) gilt dies so nicht.

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