Was tun, wenn ... ich mir selbst nicht mehr helfen kann

Hilden/Düsseldorf. Eins steht für Brigitte Van der Parre (65) aus Hilden seit langer Zeit fest: "Ich will keine lebensverlängernden Maßnahmen. Die Vorstellung, dass mein Leben nur noch von Apparaten abhängt, finde ich grauenhaft."

Die pensionierte Chefsekretärin ist zwar gesundheitlich fit, weiß aber, dass dies nicht so bleiben muss. "Ich bin ins Grübeln gekommen, was passiert, wenn ich meinen Willen nicht mehr äußern kann."

Nach einem Gespräch mit ihrer Hausärztin war für Van der Parre klar, dass eine Patientenverfügung ihr Lebensende regeln soll. Formulare stellt die Ärztekammer bereit. Allerdings gibt es unterschiedliche Wege vorzusorgen. Es werden drei Formen unterschieden: Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.

Mit einer Vorsorgevollmacht ermächtigt man eine vertraute Person für einen zu handeln, falls man wegen Krankheit oder Pflegebedürftigkeit nicht mehr selbst in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen. Sie bezieht sich etwa auf Verträge oder den Einzug in eine Pflegeeinrichtung.

Eine Betreuungsverfügung ist dann wertvoll, wenn es keine Vorsorgevollmacht gibt. Durch die Betreuungsverfügung wird in gesunden Tagen eine Person bestellt, die sich im Sinne des Patienten etwa um die Behandlung, Aufenthaltsfragen oder Vertragsangelegenheiten kümmert.

Eine Patientenverfügung schließlich regelt die letzten Schritte, wie die genaue Festlegung der ärztlichen Behandlung in einer bestimmten Situation. Doch Vorsicht: Pauschale Formulierungen lassen viel Raum zur Interpretation. Deshalb lauert hier die größte Gefahr, weil der Arzt im Ernstfall nicht genau weiß, was der Patient wünscht. So konkret wie möglich formulieren, raten deshalb die Patientenberater.

Dieser exakt formulierte Wille muss von Ärzten, Betreuern und Bevollmächtigten umgesetzt werden, wenn eben diese Behandlungs- und Lebenssituation eintritt, für die die Verfügung ausgestellt wurde. Für Brigitte Van der Parre bedeutet das: "Eine Behandlung, die mein Leben künstlich verlängert, kommt nicht in Frage."

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