Von Tanja Henkel
Handeln kann man fast überall. Der Kunde muss sich nur trauen und selbstbewusst sein.
Düsseldorf. Ob Türkei, Italien oder Ägypten: Beim Bummel über den Basar gehört Feilschen dazu. Im eigenen Land üben sich die Deutschen jedoch in Zurückhaltung. Den meisten ist es unangenehm, obwohl sie den Preis im Schnitt um zehn Prozent drücken könnten. Hier ein paar Tipps, wie sie ihr Schamgefühl überwinden können und einfach zum Erfolg kommen:
Man sollte sich zunächst einen Überblick verschaffen
Ein „Profi-Feilscher“ ist vorbereitet. „Man muss sich einen Überblick verschaffen, wie hoch die Preise bei anderen Anbietern sind“, empfiehlt Carolin Semmler, Rechtsanwältin der Verbraucherzentrale NRW in Düsseldorf. So falle man nicht auf „angebliche Rabatte“ rein. Zudem signalisiert man dem Händler, dass man Ahnung hat und sich nicht über den Tisch ziehen lässt.
Richtige Branche für Preisnachlässe wählen
Grundsätzlich sollte der Kunde wissen, dass der Händler keinen Rabatt geben muss. Das ist Kulanz. „Man sollte also nicht davon ausgehen, dass man überall weniger zahlt“, so Semmler.
Meist bekommt man bei Möbeln, Autos, Elektrogeräten, Schmuck oder Textilien Preisnachlässe. Bei Lebensmitteln oder Kosmetika ist die Wahrscheinlichkeit eher gering.
Selbstbewusst und höflich verhandeln
Der Kunde sollte nicht direkt nach einem Rabatt fragen. Er sollte vielmehr Argumente für den Preisnachlass liefern wie „Bei der Konkurrenz kostet die Jacke 20 Euro weniger“ oder darauf hinweisen, dass bald das Nachfolgermodell in den Handel kommt. Zudem sollte er selbstbewusst und höflich auftreten. Wichtig ist, dass man sich vorher ein Preislimit setzt.
Wenn man selbst verkaufen will, sollte die Ware gut sortiert auf dem Tisch platziert werden, so dass der Kunde schnell und gut einen Überblick bekommt. Eine einfarbige bunte Decke weckt die Aufmerksamkeit. Die Kleidung hängt man am besten auf eine Kleiderstange.
Um besser handeln zu können, sollte man die Preise für bestimmte Produktgruppen schon im Kopf haben. Generell gilt, dass man nach Möglichkeit keine Festpreise machen sollte, weil Handeln ein Grundbestandteil beim Spaß am Flohmarkt ist.
Frage Bei meinem Arbeitgeber ist eine Lohnpfändung eingegangen. Erhält der Gläubiger nun meinen ganzen Lohn?
Antwort von schuldnerberater Friedel Zenke:
Nein! Wie viel ihr Arbeitgeber dem Gläubiger überweisen muss, ist gesetzlich in der Zivilprozessordnung geregelt. Darin ist bestimmt, dass ein Teil ihres Einkommens unpfändbar ist. Ihnen muss immer das zum Leben Nötigste verbleiben. Deshalb ist die Höhe des unpfändbaren Einkommens abhängig von der Zahl Ihrer unterhaltsberechtigten Angehörigen und der Höhe ihres bereinigten Nettoeinkommens. Die Höhe des Einkommens, das ihnen mindestens verbleiben muss, wird vom Gesetzgeber alle zwei Jahre entsprechend der Entwicklung des steuerlichen Grundfreibetrags angepasst und beträgt seit dem 1. Juli dieses Jahres 1028,89 Euro, wenn Sie keine Unterhaltspflichten haben.
05.11. Das Haushaltsbuch
07.11. Sparbuch-Alternative
08.11. Stichtag 30.11.
09.11. Raus aus den Schulden
10.11. Richtig feilschen
11.11. Sorglos im Alter
12.11. Rabatte in der Freizeit
14.11. Das richtige Girokonto
15.11. Günstig mobil
16.11. Die Sucht nach Glück
17.11. Ausbildungsförderung
18.11. Engpässe überbrücken
19.11. Bei den Superreichen
21.11. Der richtige Berater
22.11. Die Last-Minute-Mär
23.11. Besser als ihr Ruf: Aktien
24.11. Ernstfall berufsunfähig
25.11. Günstig telefonieren
26.11. Spaß am Geldausgeben
28.11. Krankenversicherung
29.11. Startpaket für Kinder
30.11. Energie sparen
01.12. Alternative Anlagen
02.12. Mieten oder kaufen?
03.12. Die Steuererklärung
Auch sollte man einen Zeitpunkt wählen, zu dem der Verkäufer Zeit für ein ausführliches Gespräch hat. Dann sollte man seinen deutlichen Willen zum Kauf bekunden. Der Verkäufer wittert das Geschäft und ist eher zum Preisnachlass bereit. Ein guter Verhandlungseinstieg ist: „Am Preis lässt sich bestimmt noch etwas machen.“ Nicht direkt eine Zahl nennen, am besten beginnt der Verkäufer. Nun ist der Kunde gefragt: Er darf sich nicht mit dem ersten Angebot zufriedengeben. Meist ist noch mehr möglich. Nun verrät er seine Preisvorstellung – natürlich nicht die echte, sondern eine niedrigere. Meist deckt sich das zweite Angebot (manchmal auch das Dritte) des Verkäufers mit den eigenen Vorstellungen und es kann zugeschlagen werden.
Kunden sollten auch nach Zusatzleistungen fragen
Häufig bietet es sich an, nach Zusatzleistungen anstelle einer Preissenkung zu fragen. So kann man beim Fahrradkauf den passenden Helm umsonst dazubekommen oder beim Fernseher gibt es eine DVD extra.

