Rechtzeitiges Polster fürs Studium

Wir zeigen, was ein solcher Vertrag bietet und welche Alternativen es gibt.

Düsseldorf. Eine gute Bildung ist das beste Kapital. Das wissen Eltern und Großeltern und wollen daher ihrem Kind oder Enkel ein Studium ermöglichen. Weil das aber schon nach heutigen Maßstäben rund 50 000 Euro kostet, empfiehlt es sich, früh mit dem Sparen für dieses Ziel zu beginnen. Eben hier machen Versicherer ein großartig klingendes Angebot: die Ausbildungsversicherung.

Die Idee hört sich in der Tat famos an. Vater oder Opa schließen den Vertrag ab, zahlen die monatliche Prämie, sagen wir bis zum 18. Lebensjahr des Kindes. Stirbt der Versicherungsnehmer (Vater oder Opa), übernimmt die Versicherung die Beiträge bis zum Laufzeit-Ende des Vertrages. Und wird das Kind dann 18, bekommt es die im Vertrag vereinbarte monatliche Rente oder, je nach Vertrag, eine Einmalzahlung. Und ist auf diese Weise von zeit- und nervenaufreibenden Studentenjobs, die ja nur vom konzentrierten Studium ablenken, entlastet.

Verbraucherschützer weisen darauf hin, dass solch ein Vertrag im Prinzip nichts anderes ist als eine Kapital bildende Lebensversicherung. Und hier nagen nicht nur die Abschlusskosten an der Rendite, sondern auch laufende Kosten des Vertrags. Besonders, wenn Versicherungsnehmer die gutmeinende Großmutter oder der Opa ist, muss die Versicherung wegen des für sie höheren Todesfallrisikos in der Laufzeit des Vertrages dies bei der Prämienberechnung mit kalkulieren.

Es gibt durchaus Alternativen zu dieser Kombination eines Spar- und Risikoschutzes. So könnte etwa der Hauptverdiener für den Fall seines Todes und zur Absicherung der Ausbildung des Filius einen Risiko-Lebensversicherungsvertrag abschließen. Des weiteren zahlt er monatliche Rücklagen für die Ausbildung des Kindes in einen Sparvertrag ein. Wer hier risikofreudiger ist, kann die Sparraten natürlich auch in einen Aktienfonds fließen lassen.

Bei einem solchen Sparplan muss man sich allerdings auch noch weitere Gedanken machen: Soll Inhaber des Kontos das Kind sein? Das hat den Vorteil, dass die eingehenden Zinsen nicht bei den Kapitalerträgen des Einzahlers mitzählen — das Kind hat ja seinen eigenen Sparerpauschbetrag (801 Euro).

Der Nachteil dieser Konstruktion ist freilich: Das Kind hat bei Erreichen des festgelegten Alters den Anspruch auf das angesammelte Geld und kann dieses im schlimmsten Fall auch für ganz andere Zwecke als eine gute Ausbildung verprassen.

Lässt der elterliche Geldgeber das Konto hingegen auf den eigenen Namen laufen, muss er die Zinsen zwar versteuern, bleibt aber in der endgültigen Verwendung des Geldes flexibel — zum Beispiel, wenn sich die Beziehung zum Kind nicht ganz so harmonisch entwickelt wie einst erträumt — als das süße Kleine noch auf dem Wickeltisch lag.

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