Von Stefan Küper
Welche Zusatzpolicen wirklich nützlich sind und was man beim Wechsel in eine private Kasse beachten sollte.
Eine Zusatzversicherung für Zahnersatz kann für viele Menschen sinnvoll sein.
Düsseldorf. Zusatzversicherungen im Gesundheitsbereich sind mittlerweile zu einem lukrativen Geschäftsfeld geworden. Da der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht immer alle Kosten abdeckt, sichern sich immer mehr Menschen mit ergänzenden Privatversicherungen ab. Aber welche lohnen sich wirklich?
Bei Auslandsurlaub im Gepäck: Die Reisekrankenversicherung
Eine Extra-Versicherung sollte man für den Urlaub im Ausland immer im Gepäck haben: die Auslandsreisekrankenversicherung. Sie kostet in der Regel fünf bis 15 Euro im Jahr, kann aber Gold wert sein. Wird zum Beispiel in den USA ein Arztbesuch fällig, werden die Kosten später erstattet.
Kai Vogel, Gesundheitsexperte der Verbraucherzentrale NRW, rät auch bei Reisen in EU-Länder zum Zusatzschutz. Auch dort übernimmt die Krankenkasse oft nur einen Teil der Kosten. „Und ein Krankenrücktransport zum Beispiel kann sonst auch innerhalb der EU sehr teuer werden.“
Zusatzschutz für Zahnersatz kann sinnvoll sein
Eine weitere Zusatzversicherung, die nach Einschätzung des Verbraucherschützers für viele Menschen sinnvoll sein kann, ist die für Zahnersatz. „Die Krankenkassen übernehmen beim Zahnersatz nur 50 bis 65 Prozent der Kosten für die Regelversorgung. Und ab 1. Januar wird der Besuch beim Zahnarzt noch teurer.“
Auch für das Krankenhaus haben die Anbieter viele Varianten im Angebot, zum Beispiel das Zwei-Bett-Zimmer oder die Chefarzt-Behandlung. Hier rät Vogel, genau zu rechnen. „Solche Versicherungen kosten oft 20 bis 30 Euro im Monat. Eventuell fährt man besser, wenn man sich für gewünschte Extraleistungen etwas Geld anspart.“
Nicht jede Zusatzversicherung wird wirklich benötigt
Bei dem Abschluss einer Zusatzversicherung sollte man die Bedingungen genau studieren. Verbraucherschützer Kai Vogel rät, vor allem auf eventuelle finanzielle Begrenzungen zu achten. Oft seien auch Fristen zu Beginn genannt, in denen die Versicherung noch nicht oder nur eingeschränkt zahlt.
Üblich sind Fragen zu Vorerkrankungen, die man präzise beantworten sollte. Sonst können später Leistungen verweigert werden.
Eine Orientierung bietet die Stiftung Warentest im Internet:
Frage: Ich kann meine Schulden nicht mehr bezahlen. Kann ich bei Gericht Verbraucherinsolvenz beantragen?
Antwort von Schuldnerberaterin Christiane Mahr: Sie sollten eine Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle in Ihrer Nähe aufsuchen. Die Berater können beurteilen, ob ein Verbraucherinsolvenzantrag sinnvoll ist. Für diesen muss man vorab einen Außergerichtlichen Einigungsversuch mit all seinen Gläubigern schriftlich durchführen. Dies sollte man mit einer Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle machen, denn Sie benötigen die Bescheinigung einer von NRW anerkannten Stelle, dass Sie diesen Einigungsversuch erfolglos und ernsthaft durchgeführt haben. Die Beratungsstellen helfen Ihnen beim Einigungsversuch, beim Ausfüllen des Antrages und klären Sie über die Pflichten und Obliegenheiten im Verfahren auf. Die Beratung ist bei den meisten von NRW anerkannten Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen kostenlos.
Zwei Beispiele für Zusatzversicherungen, die sich nach Ansicht des Verbraucherschützers in vielen Fällen nicht lohnen, sind die Krankenhaus-Tagegeld- und die Brillenversicherung. „Wenn Sie zum Beispiel zehn bis 20 Euro pro Monat für die Brillenversicherung zahlen, ist es oft besser, das Geld für die nächste Brille zu sparen.“
Auch von Kombi-Versicherungen, zum Beispiel Krankenhaus/Zahnersatz/Brille, rät Vogel eher ab. „Die Leistungen sind schwierig zu prüfen, und man zahlt unter Umständen auch für etwas, das man gar nicht braucht.“
Privatversicherung: Nicht für jeden sinnvoll
Ab einem Jahreseinkommen von rund 50 000 Euro kann man von der gesetzlichen in eine Privatversicherung wechseln, die im Komfortbereich oft mehr Leistungen bietet. Der Beitrag ist anders als bei der GKV nicht vom Einkommen, sondern von Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand sowie dem gewünschten Versicherungsschutz abhängig. Eine spätere Rückkehr in die gesetzliche Kasse ist meist nicht möglich. Für jüngere, gesunde Menschen sind die Beiträge oft attraktiv. Insbesondere für Alleinstehende und kinderlose Eheleute, die beide berufstätig sind, kann sich daher ein Wechsel lohnen. Allerdings sollte man auch die eigene Lebensplanung berücksichtigen: Kinder und Lebenspartner ohne Einkommen sind nicht kostenlos mitversichert. Für sie müssen eigene, beitragspflichtige Verträge abgeschlossen werden.
Zudem steigen die Beiträge mit zunehmendem Alter an. Daher sollte vor allem für die Beitragszahlungen während der Rente zuvor gespart werden, rät Verbraucherschützer Vogel. Da sich die Privatversicherungen in Leistungen und Preisen stark unterscheiden, sei ein Vergleich schwierig. Beim Wechsel könne eine unabhängige Versicherungsberatung helfen.

