Muss an Heiligabend und Silvester gearbeitet werden?

Von Fall zu Fall und je nach Branche ist es unterschiedlich, ob Arbeitnehmer zum Dienst kommen müssen.

Düsseldorf. Muss man Heiligabend oder Silvester zur Arbeit erscheinen, wenn der Chef es so verlangt? Und gelten diese Tage als Urlaubstage, wenn es nichts zu arbeiten gibt?

Im Grundsatz sind Heiligabend und Silvester ganz normale Arbeitstage — und damit keine Feiertage. Anderes kann in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen geregelt sein. Darüber hinaus ist wichtig, was in Ihrem Betrieb „üblich“ ist. Hatten Sie an diesen Tagen schon immer frei? Und war diese Praxis auch nicht ausdrücklich auf das jeweilige Jahr beschränkt? Dann brauchen Sie auch in diesem Jahr für Heiligabend und Silvester keinen Urlaubstag zu opfern. Apropos Urlaubstag: Wenn nichts anderes geregelt ist, müssen Sie einen vollen Tag Urlaub nehmen, weil Sie Heiligabend und Silvester je nur den halben Tag arbeiten.

Für diejenigen, die Heiligabend und Silvester ganz normal jobben, gibt’s immerhin ein kleines Trostpflaster: Für Arbeit ab 14 Uhr gibt es an diesen Tagen in der Regel Zuschläge — und die sind in bestimmten Grenzen steuer- und sozialversicherungsfrei. Das gilt Heiligabend für Zuschläge von bis zu 150 Prozent auf den normalen Stundensatz, Silvester sind es ab 14 Uhr 125 Prozent.

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