Hundehalter haftet auch in seiner Abwesenheit für Schäden

Berlin (dpa/tmn) - Hunde können einem Radfahrer vor den Weg laufen, Spaziergänger anfallen oder eine Couch ruinieren. Dann haftet der Halter. Selbst spezielle Hunde-Versicherungen übernehmen nicht alle Schäden.

Hundehalter haftet auch in seiner Abwesenheit für Schäden
Foto: dpa

Hundehalter haften für Schäden, die ihr Vierbeiner verursacht. Das gilt selbst dann, wenn sie beim Entstehen des Schadens nicht dabei waren oder sich korrekt verhalten haben. Darauf weist der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hin. Beschädigt das Tier Gegenstände in einer fremden Wohnung oder verletzt einen Spaziergänger, muss der Besitzer dafür mit seinem Vermögen in unbegrenzter Höhe haften. Die Privathaftpflichtversicherung komme für solche Schäden nicht auf, erläutert der GDV.

Finanziell absichern könnten sich Halter durch eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung. Allerdings kommt auch die Hunde-Police nicht für die eigenen Schäden auf. Das gilt beispielsweise, wenn Familienmitglieder vom eigenen Hund verletzt werden. Rechtlich gesehen gelten sie nicht als Dritte, sondern werden wie der Halter behandelt. Wird ein Angehöriger vom Tier gebissen, kommt dafür die private Unfallversicherung auf.

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