Neu ab 1. August: Mehr Tierschutz beim Hamster-Kauf

Berlin (dpa) - Zusätzliche Informationen für die Kunden, zusätzliche Anforderungen für Händler: Mehrere neue Regeln sollen ab 1. August den Tierschutz bei Geschäften mit Heimtieren verbessern. Kritikern fehlt vieles.

Neu ab 1. August: Mehr Tierschutz beim Hamster-Kauf
Foto: dpa

Ende Juni waren es 21 Welpen, eingepfercht ohne Wasser und Futter in einem Kofferraum. Impfdokumente und Besitzernachweise: Fehlanzeige. Schon im Mai steckten neun kleine Golden Retriever und acht junge Labradore in Kisten. Wenn die Polizei wie in diesen Fällen in Bayern und Sachsen verdächtige Autos kontrolliert, bietet sich teils ein erbärmlicher Anblick. Schmuggler versuchen, Geschäfte mit Welpen zu machen. Ab Freitag (1. August) greifen strengere Regeln für den Handel mit Heimtieren. Das soll illegale Praktiken eindämmen. Aber auch für ganz normale Tierkäufe und Hundeschulen kommen neue Regeln.

Was ändert sich beim Handel mit Tieren?

Wer Wirbeltiere zum Verkaufen einführen will, braucht künftig eine Erlaubnis der Landesbehörde. Dafür muss der Verantwortliche Sachkunde und Zuverlässigkeit nachweisen, wie das Bundesagrarministerium erläutert. Geachtet werden soll darauf, dass Transporte möglichst wenig Stress für die Tiere mit sich bringen. Auf dieser Grundlage sollen Kontrolleure häufiger bei kriminellen Einfuhren einschreiten können, erwartet Ressortchef Christian Schmidt (CSU): Die Behörden seien nun „besser ausgerüstet, skrupellosen illegalen Welpenhändlern ihr Handwerk zu legen“. Wirbeltiere sind auch beliebte Haustiere wie Katzen, Kaninchen, Hamster, Meerschweinchen, Fische oder Vögel.

Was ändert sich für Hundetrainer?

Auch für Betreiber von Hundeschulen wird eine eigene Erlaubnispflicht verankert - schließlich könnten Fehler bei Ausbildung und Erziehung noch lange Folgen haben, erläutert das Ministerium. Der Berufsverband der Hundeerzieher und Verhaltensberater begrüßt die damit verbundenen Standards als „weiteren Schritt zu mehr Qualität im Hundetraining“. Konkret sollen im Antrag an das Veterinäramt zum Beispiel Angaben zu den Betriebsräumen gemacht werden. Zuverlässigkeit kann mit einem Führungszeugnis nachgewiesen werden. In punkto Sachkunde soll etwa darauf geachtet werden, dass ein Fachmann die Biologie der Hunde, typische Verhaltensweisen, Hygiene und häufige Krankheiten kennt.

Was müssen Kunden im Zoogeschäft beachten?

Wenn ein Kunde in ein Geschäft geht und sich zum ersten Mal für ein bestimmtes Haustier entscheidet, muss er vom Händler dazu künftig schriftliche Informationen mitbekommen. Laut Gesetz sollen sie die „wesentlichen Bedürfnisse“ des Tieres erklären - angemessene Ernährung und Pflege, verhaltensgerechte Unterbringung und artgemäße Bewegung. Auch angehende Besitzer sollten vorher prüfen, welches Tier zu ihrem Lebensstil passt, empfiehlt der Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe. Kunden sollten sich nicht scheuen, ein Geschäft zu verlassen, wenn sie sich nicht gut genug beraten fühlen.

Was sagen Tierschützer und Opposition?

Die Regelungen sind Teil eines schon seit einem Jahr geltenden neuen Tierschutzgesetzes, das noch die schwarz-gelbe Koalition erarbeitet hatte. Die jetzt in Kraft tretenden „punktuellen Verbesserungen“ seien begrüßenswert, sagt Grünen-Tierschutzexpertin Nicole Maisch. Dies könne aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass es zum Beispiel noch Jahre erlaubt bleibe, Ferkel betäubungslos zu kastrieren. Der Tierschutzbund vermisst etwa schärfere Schritte gegen Tierversuche. „Im Kern ist das Tierschutzgesetz ein reines Nutzgesetz geblieben.“

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