Oberverwaltungsgericht Urteil: Landwirten ist mehr Gestank durch Tierställe zumutbar

Münster (dpa) - Wer sich für das einsame Wohnen auf dem Land entscheidet, muss mehr Gestank ertragen können als in Dörfern oder Siedlungen. Das entschied das Oberverwaltungsgericht NRW am Montag in drei Grundsatzurteilen.

Die Richter genehmigten vergrößerte Hähnchenmastställe im Kreis Kleve. Anwohner hatten wegen der Geruchsbelästigung dagegen geklagt. Foto: Symbolbild

Die Richter genehmigten vergrößerte Hähnchenmastställe im Kreis Kleve. Anwohner hatten wegen der Geruchsbelästigung dagegen geklagt. Foto: Symbolbild

Foto: Nanninga, Bernd (bn)

Die Richter genehmigten vergrößerte Hähnchenmastställe im Kreis Kleve. Entscheidend war für die Richter, dass die klagenden Anwohner selbst Landwirte waren oder sind und damit zumindest in der Vergangenheit erheblich zur Geruchsbelastung durch Tierhaltung beigetragen hätten.

Wenn landwirtschaftliche Gerüche über einen langen Zeitraum ortsüblich seien, sei den Anwohnern stärkerer und länger andauernder Geruch zumutbar, entschieden die Richter.

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