Adoption zahlt sich aus

Auch ein Erwachsener kann adoptiert werden. So spart er Erbschaftsteuer.

Düsseldorf. Eine ältere Dame wollte ihre erwachsene Nichte adoptieren. Dafür hatte sie gute Gründe. Sie war alleinstehend, hatte keine Kinder, dafür aber ein Geldvermögen von mehreren Hunderttausend Euro.

Die Idee: Die Nichte würde so eine Menge Erbschaftsteuern sparen. Das stimmt zwar. Doch ihre Rechnung ging nicht auf. Denn ganz so einfach funktioniert die Erwachsenenadoption nicht, bescheinigte ihr das Oberlandesgericht München (Az. 31 Wx 49/08).

Die Richter hatten erhebliche Zweifel an einer sittlichen Rechtfertigung der Adoption, so eng sei das Verhältnis zur Nichte nie gewesen, es gehe wohl nur ums Steuersparen.

Auch Henrich Fabis, Notar aus Wuppertal, betont: "Voraussetzung für eine Erwachsenen-Adoption ist, dass zwischen den Beteiligten ein Eltern-Kind-Verhältnis entstanden ist - also eine ähnlich enge Bindung wie bei der biologischen Elternschaft."

Dies prüft das Vormundschaftsgericht im Einzelfall und beschließt dann über die Adoption. In dem Münchener Fall hatte das Vormundschaftsgericht die Adoption schließlich abgelehnt, und auch die höhere Instanz hatte diese Entscheidung bestätigt.

Notar Fabis stellt in der täglichen Praxis verstärkt den Wunsch nach Erwachsenen-Adoptionen fest. "Die Zahl der älteren Menschen steigt und damit auch die Zahl derer, die keine eigenen Kinder haben, um die sich aber eine jüngere Person aus dem Verwandten- oder Freundeskreis kümmert. Wenn in solchen Fällen ein enges persönliches Verhältnis entsteht, haben die Beteiligten oft den Wunsch, das Verhältnis durch eine Adoption zu verfestigen."

Durch eine Erwachsenenadoption könne die steuerliche Belastung der Erben ganz wesentlich verringert werden und erarbeitetes (und bereits versteuertes) Vermögen vor dem Zugriff des Fiskus bewahrt werden. Da die Steuerbelastung bei nicht verwandten Personen schon bei dem Erwerb von Vermögen über 20.000 Euro mit 30 Prozent einsetzt, sei die Erwachsenenadoption schon bei "Normalbürgern" überlegenswert, die eine Eigentumswohnung oder ein Reihenhaus besitzen.

Doch auch Fabis verweist darauf, dass die Gerichte die Sache nicht einfach so durchwinken: "Natürlich darf die Steuerersparnis nicht der wesentliche oder ausschließliche Grund für den Adoptionswunsch sein, da der Steuervorteil an sich keine ausreichende sittliche Rechtfertigung für die Adoption begründet".

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort