Auch Jugendliche haben Rechte

Ab 16 Jahren ist ein Diskobesuch gesetzlich erlaubt.

Düsseldorf. Manchmal ist es ganz schön nervig mit dem Minderjährigsein: Irgendwie scheint das Leben nur aus Verboten und Pflichten zu bestehen. Doch das stimmt nicht ganz, denn schon als Kind und Jugendlicher hat man Rechte. Die Anwältin Ulrike Hinrichs aus Berlin hat zu dem Thema ein Lexikon verfasst. Hier eine kleine Auswahl:

Eltern können von ihren Kindern verlangen, dass sie ihr Zimmer selbst aufräumen und im Haushalt mithelfen. Das regelt sogar das Gesetz. Denn solange Kinder und Jugendliche bei den Eltern wohnen, die für Essen und Kleidung sorgen, dürfen sie auch von ihren Kinder verlangen, dass sie den Müll wegbringen, kleine Einkäufe erledigen oder die Spülmaschine ausräumen. „Dieses Thema ist in vielen Familien ein Dauerbrenner“, sagt der Vorsitzende der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung, Ulrich Gerth.

„Ab 16 Jahren darf man nach dem Jugendschutzgesetz allein in die Disko, allerdings höchstens bis 24 Uhr“ erklärt die Rechtsanwältin und Mediatorin Ulrike Hinrichs.

Doch das Jugendschutzgesetz gibt den Eltern nur den Rahmen vor. Sie können also auch bestimmen, dass man als 17-Jähriger schon um 23 Uhr zu Hause ist.

Jugendliche unter 16 Jahren dürfen in der Öffentlichkeit keinen Alkohol trinken oder kaufen. Ab 16 Jahren ist es Jugendlichen erlaubt, in Kneipen allein Bier oder Wein zu trinken, nicht aber Hochprozentiges wie Alcopops.

Kinder und Jugendliche haben übrigens keinen Rechtsanspruch auf Taschengeld, aber ein Recht auf Förderung der eigenen Entwicklung. Und dazu gehört auch, dass sie den Umgang mit Geld lernen. Über die Höhe entscheiden die Eltern.

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