Beruf: Mit 65 Jahren neu durchstarten

Viele Ruheständler wollen weiterarbeiten – aber als ihr eigener Chef.

Karlsruhe. Den Keller aufräumen, viel reisen, im Garten arbeiten oder doch noch Spanisch lernen?

Was viele Neu-Ruheständler voll Freude als künftige Tagesbeschäftigung sehen, lässt andere nur gähnen. Sie wollen weiterarbeiten und zwar als ihr eigener Chef. Hier ein Überblick darüber, was ältere Gründer beachten sollten:

Die wichtigste Frage lautet: "Geht es um finanzielle Absicherung oder um eine Beschäftigung aus Interesse?", erklärt Christian Schmelcher von der Gründungsberatung mobil in Göttingen.

Wer mit seiner Gründung Geld verdienen muss, macht sich besser in einem Bereich selbstständig, in dem er schon früher gearbeitet hat. "Dann kennt man potenzielle Kunden und weiß, wie der Markt funktioniert." Steht Geld im Hintergrund, ist es leichter, einer Leidenschaft nachgehen.

Ältere Gründer überschätzten manchmal ihre Kräfte, warnt die Initiative "Erfahrung ist Zukunft" in Berlin. "Halte ich die Belastungen aus?", nennt Schmelcher eine wichtige Frage. Wer mit einem anderen Selbstständigen kooperiert, kann sicher sein, dass dieser bei Krankheit einspringt.

Ohne Eigenkapital ist eine Existenzgründung im Ruhestand schwierig. Die Bundesagentur für Arbeit ist nicht mehr für Ruheständler zuständig, erklärt "Erfahrung ist Zukunft". Damit könnten Fördermittel wie der Gründungszuschuss nicht in Anspruch genommen werden.

Auch Darlehen aus dem Programm "ERP-Kapital für Gründungen" gibt es nur bis zum Alter von 62 Jahren. Wenn Banken überhaupt einen Kredit auszahlen, ist die Laufzeit meist sehr kurz, sagt Schmelcher.

Die Faustformel laute: Bis zum 70. Lebensjahr muss alles zurückgezahlt sein. Eine Alternative können sogenannte Mikrodarlehen oder das "StartGeld" der staatlichen KfW-Bank sein. Bei letzterem erhalten Gründer bis zu 50000 Euro für Sachinvestitionen, die KfW trägt 80 Prozent des Kreditausfallrisikos.

Vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter dürfen Ruheständler maximal 400 Euro im Monat dazuverdienen, erklärt Renate Thiemann von der Deutschen Rentenversicherung Bund. Wer einen höheren Zuverdienst oder Gewinn hat, erhalte nur eine Teilrente. Über-65-Jährige dürften dagegen so viel verdienen, wie sie möchten.

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