Beschäftigungsboom: Rentenkasse schwimmt im Geld

Beitragszahlern bleibt mehr von ihren Einkommen übrig. Weitere Senkungen wahrscheinlich.

Berlin. Zum ersten Mal seit 2001 gibt es in der Rentenversicherung durch den andauernden Beschäftigungsboom wieder eine Beitragssenkung. Damals wurde der Satz von 19,3 auf 19,1 Prozent des Bruttoeinkommens zurückgenommen. Danach ging es nur noch nach oben — bis auf 19,9 Prozent. Dieser Beitragssatz gilt seit Anfang 2007. Zum Jahreswechsel sinkt er nun wieder — auf 19,6 Prozent. Die eiserne Reserve der Rentenversicherung wird dann mit knapp 24 Milliarden Euro 1,4 Monatsausgaben entsprechen.

Bei 1,5 Monatsausgaben ist der Punkt erreicht, an dem die Beitragszahler Anspruch auf eine Beitragssatzsenkung haben. Das ist gesetzlich so festgelegt. Sollte sich die gute Konjunkturentwicklung fortsetzen und den Rentenkassen weiterhin Mehreinnahmen bescheren, sind in den nächsten Jahren weitere Beitragssenkungen zu erwarten.

Der neue Rentenversicherungsbericht sieht in Modellrechnungen eine Senkung des Rentenbeitrags bis auf 19 Prozent im Jahr 2014 vor. Dabei könnte es dann bis 2018 bleiben. Bei dieser Variante sind Lohnsteigerungen von durchschnittlich 2,9 Prozent im Westen und eine „mittlere Beschäftigungsentwicklung“ unterstellt. In der optimistischsten Annahme des Regierungsausblicks sinkt der Rentenbeitrag zwischen 2013 und 2018 immerhin bis auf 18,7 Prozent. Das pessimistischste Szenario des Rechenwerks geht lediglich von einer Senkung auf 19,5 Prozent in den Jahren zwischen 2014 und 2020 aus. In allen Varianten ist der Trend aber — zumindest vorübergehend — rückläufig. In jedem Fall würde damit die geplante Beitragserhöhung von 0,1 Prozent in der Pflegeversicherung mehr als kompensiert.

Forderungen aus Opposition, Gewerkschaften und Sozialverbänden, die Milliarden für die Beitragssatzermäßigung besser in die Bekämpfung der Altersarmut zu stecken, weist Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) zurück. Dies sei vornehmlich „eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe“.

Im Übrigen handele es sich bei der gesetzlich vorgeschriebenen Beitragsermäßigung um einen „eingebauten Ausgleichsmechanismus“ zwischen Jung und Alt: Wenn die Rücklage zu groß werde, stelle er die Entlastung der arbeitenden Generation sicher. Davon profitiert auch der Bund: 2012 muss er daher 700 Millionen Euro weniger aus dem Steuersäckel in die Rentenkasse überweisen.

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