Datenschützer fürchten allwissende GEZ

Reform: Die Gebühreneinzugszentrale könnte künftig mehr Daten sammeln als bisher.

Düsseldorf. Eigentlich sollte alles einfacher werden. Die Rundfunkgebühr, mit der ARD, ZDF und Deutschlandradio finanziert werden, verwandelt sich 2013 in eine Haushaltsabgabe. Jeder Haushalt und jeder Betrieb zahlt dann pauschal für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Aufwendige Datenerhebungen und Kontrollen durch die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) würden entfallen - das dachten viele.

Doch der Entwurf zum neuen Rundfunkstaatsvertrag, den zurzeit die Bundesländer beraten, geht nach Informationen des Medienfachportals "Carta.info" eher in die Gegenrichtung. Es hat den Entwurf online gestellt. Demnach soll die GEZ mehr Daten erheben dürfen als bisher, Datenschützer warnen gar vor einer Art allwissenden "Super-Meldebehörde", die entstehen könnte.

Das Problem: Die Meldeämter, die schon heute Daten an die GEZ weiterleiten, kennen nur die Adresse jedes Gemeldeten. Sie wissen aber nicht, ob er allein oder mit anderen Personen in einem Haushalt wohnt. Es ist unklar, wie viele Haushalte es denn tatsächlich in einem Haus gibt und zudem sind Grenzfälle absehbar: Zählt eine Wohngemeinschaft als ein Haushalt oder als mehrere Haushalte? Was ist mit Untermietern?

Um solche und ähnliche Fälle zu klären, benötigt die GEZ Daten. "Das Ziel der Reform war eine Vereinfachung und die Erfassung von weniger Daten", sagt Dagmar Hartge, Landesdatenschutzbeauftragte Brandenburgs. "Wir befürchten aber, dass künftig nicht weniger Daten erhoben werden. Es könnten eher mehr werden." Hartge steht einem Arbeitskreis der Landesdatenschutzbeauftragten vor und ist an den Beratungen mit den Rundfunkreferenten beteiligt.

Damit die GEZ an die Daten kommt, sollen ihre Kompetenzen nach dem aktuellen Entwurf offenbar erweitert werden. Zum einen sollen Inhaber von Wohnungen verpflichtet werden, persönliche Angaben auch über Mitbewohner zu machen. Zum anderen soll die GEZ auf mehr Informationsquellen zugreifen dürfen. Was die Datenschützer besonders ärgert, ist die Unbestimmtheit vieler Regelungen. So soll sich die GEZ künftig nicht nur an Meldeämter, sondern auch an andere Behörden und "nichtöffentliche Stellen" wenden dürfen. "Wir wüssten gern, an welche und zu welchem Zweck", sagt Nils Schröder, Sprecher des Landesdatenschutzbeauftragten NRW.

Dagmar Hartge kritisiert, dass Informationen auch hinter dem Rücken des Betroffenen eingeholt werden sollen. Über den Entwurf könnte bei der Ministerpräsidenten-Konferenz am 29.September befunden werden. Dass er ohne Änderungen durchkommt, gilt wegen der Kritik als unwahrscheinlich.

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