Die Haftpflicht auf dem Prüfstand

Die Versicherung soll Risiken abdecken, wenn man andere Menschen verletzt oder deren Sachen beschädigt.

Die Haftpflicht auf dem Prüfstand
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Düsseldorf. Abschließen, abheften und vergessen — private Haftpflichtpolicen genießen oft ein Schattendasein. Im Schadensfall staunt man dann, wenn die Versicherung nicht zahlt. Deshalb gilt: Alle fünf Jahre gehört die Police auf den Prüfstand.

Die Haftpflicht auf dem Prüfstand
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Fügt man anderen Personen oder deren Sachen einen Schaden zu, haftet man laut Gesetz mit seinem gesamten Vermögen für die Wiedergutmachung. Die Haftpflichtpolice sichert diese Situation finanziell ab, die im schlechtesten Fall lebenslange Rentenzahlungen, Gerichtsprozesse und Schmerzensgelder bedeutet. Sie zahlt sogar, wenn Unfälle durch grobe Fahrlässigkeit entstehen. „Obendrein fungiert sie als passive Rechtsschutzversicherung“, sagt Versicherungsberater Andreas Kutschera: Der Versicherer wehrt ungerechtfertigte Haftungsansprüche ab, die andere an einen stellen. Notfalls auch vor Gericht.

Die Haftpflicht auf dem Prüfstand
Foto: Marcus Führer

Die Police gehört ausnahmslos in jeden Haushalt. Familienpolicen schließen den Ehe- oder Lebenspartner mit ein, Kinder bis zur Beendigung der ersten Ausbildung, (auch wenn sie nicht mehr zu Hause leben), sowie Personen, die im Haushalt helfen wie Putzfrau oder Babysitter. „Nach einer Trennung muss der Partner, der nicht Versicherungsnehmer ist, schnell eine eigene Police abschließen“, sagt Brigitte Mayer von der Verbraucherzentrale Hessen. Unverheiratete Paare benötigen eine Police, die Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern mit absichert. Verursacht einer der Partner einen Unfall, bei dem der Lebensgefährte verletzt wird, kann die gesetzliche Krankenkasse die Behandlungskosten sonst dem Unfallverursacher in Rechnung stellen.

Haftpflichtpolicen bestehen aus unzähligen Leistungsdetails, von Internetschäden über Schäden, die man als Tagesmutter verursacht oder Unfällen, die beim Freizeitsport entstehen. Was man benötigt, entscheidet die persönliche Lebenssituation. „Neue Policen decken Schäden ab, für die man laut Gesetz gar nicht haftet“, sagt Kutschera. Dazu gehören Schäden, die Kinder unter sieben Jahren verursachen oder Gefälligkeitsschäden wie sie häufig entstehen, wenn man anderen beim Umzug hilft. Wer sich aber moralisch verpflichtet fühle, solche Schäden zu ersetzen, müsse auf diese Zusätze im Vertrag achten.

„Veränderte Lebenssituationen erfordern einen neuen Versicherungsschutz“, betont Mayer. Statt Single ist man plötzlich Familie, baut ein Haus, geht segeln, vermietet eine Wohnung, kauft sich einen Hund, lässt sich scheiden und die Haftpflichtpolice schlummert weiter unbeachtet zwischen den Aktendeckeln. Kein Wunder, wenn im Schadensfall die Versicherungsleistung ausbleibt, weil das neue Extra nicht abgedeckt ist.

Spezielle Risiken erfordern zusätzlichen Versicherungsschutz. So gibt es für Schäden durch Hunde oder Pferde eine Tierhalterhaftpflichtversicherung, auf die man nicht verzichten sollte. Auf die Zusätze „Forderungsausfalldeckung“ und „Mietsachschäden“ gilt es zu achten. Dann ist man abgesichert, wenn der Hund die Türrahmen in der Mietwohnung verkratzt hat, der andere keine Police besitzt und man selbst Geschädigter ist. Wer eine größere Baumaßnahme plant, darf die spezielle Bauherrenhaftpflicht nicht vergessen. Und Vermieter verzichten besser nicht auf eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.

Alle paar Jahre die Police zu überprüfen, lohnt sich schon deshalb, weil man Geld sparen kann: „In den letzten 15 Jahren haben sich die Verträge qualitativ verbessert bei sinkenden Preisen“, stellt Mayer fest. Dabei fällt auf, dass die Kosten einer Police unabhängig vom Umfang der Leistung sind, sagt Kutschera. So gebe es sehr gute und günstige Familienpolicen mit einem breiten Leistungsspektrum bereits ab 50 oder 60 Euro im Jahr. Tarifvergleiche finden Sie unter www.biallo.de. Was Sie bei Vertragsabschluss beachten sollten und noch vieles mehr lesen Sie in unserem sechsseitigen Dossier zum Thema.

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