Düsseldorfer Tabelle: Mehr Geld für die „Zahlväter“

Unterhaltspflichtige dürfen monatlich 50 Euro mehr behalten. Der Kinderunterhalt wird nicht erhöht.

Düsseldorf. Rund drei Millionen Kinder leben in Deutschland bei nur einem Elternteil, meist der Mutter. Der getrennt lebende Vater muss monatlich einen vom Gericht festgelegten Geldbetrag für den Unterhalt bezahlen. Als Richtwert gilt die Düsseldorfer Tabelle, die regelmäßig angepasst wird. Auch im kommenden Jahr wird sie nachgebessert. Der Selbstbehalt — das, was der „Zahlvater“ für sich behalten darf — wird um 50 Euro monatlich erhöht. Hier die Fakten:

In dem Selbstbehalt für einen Vater, der minderjährige unterhaltspflichtige Kinder hat, sind unter anderem die Warmmiete, Versicherungskosten und ein Erwerbsanreiz enthalten.

Ja, ein Unterhaltspflichtiger mit minderjährigen Kindern bekommt künftig mindestens anstatt 950 nun 1000 Euro, ein Vater mit volljährigen Kindern bis 21 Jahren kann anstatt 770 künftig 800 Euro behalten. Wer unterhaltspflichtig seinem früheren Partner gegenüber ist, darf anstelle von 1050 im kommenden Jahr 1100 Euro behalten.

Nein, wer 2013 mehr für sich behalten möchte, muss bei Gericht eine Abänderungsklage einreichen.

Ein Vater hat ein Nettoeinkommen von 2800 Euro und muss für seinen elfjährigen Sohn aufkommen. In diesem Fall gilt die Einkommensstufe 2701 bis 3100 Euro (weitere Stufen sind in der Grafik aufgelistet). Daraus ergibt sich, dass der Unterhalt für den Jungen monatlich 437 Euro betragen würde. Der Betrag verringert sich noch, da der Vater die Hälfte des Kindergeldes abziehen kann. Das Kindergeld beträgt derzeit 184 monatlich, folglich müssen 92 Euro abgezogen werden. So muss der Vater 345 Euro zahlen. Weiteres unter

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