Festpreis für Taxifahrt ist verboten

Vereinbarung stellt einen Betrug dar.

Frankfurt. Vor der Fahrt mit dem Taxifahrer einen Festpreis zu vereinbaren, ist illegal. „Der Taxipreis ist ein verbindlich, behördlich festgeschriebener Preis, der im sogenannten Pflichtfahrgebiet gilt“, sagt Thomas Grätz, Geschäftsführer des Taxi- und Mietwagenverbands. Die Endsumme dürfe weder über dem vorgeschriebenen Tarif liegen noch darunter.

Lässt sich der Fahrer auf einen Festpreis ein, sei das Betrug, warnt Grätz. „Gegenüber den Regeln und gegenüber seinem Unternehmer möglicherweise auch, weil er ganz einfach sagt: Die Kohle schnapp ich mir selber.“

Denn er schalte das Taxameter wahrscheinlich gar nicht erst ein, und die Strecke werde damit offiziell nicht erfasst. „Sie leisten als Kunde dann Beihilfe.“

Das Festpreisverbot gelte allerdings nur für Fahrten innerhalb des Pflichtfahrgebietes. „Sie dürfen einen Festpreis vereinbaren, wenn die Strecke nach außerhalb des Pflichtfahrgebietes führt, etwa von Berlin nach Köln“, erklärt Grätz.

Das Pflichtfahrgebiet umfasse immer mindestens das Stadtgebiet. Liege in der Nähe ein Flughafen, zähle der in der Regel auch dazu. Manche Städte geben in der Taxitarifordnung ausnahmsweise Festpreise vor. Das sei etwa in München bei der Strecke vom Flughafen zur Messe der Fall.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort