„Gefällt mir“ bei Facebook wird zur Datenfalle

Die Verbraucherzentrale verklagt Unternehmen wegen unzureichender Aufklärung über den Datenschutz.

Klicken oder nicht klicken ...

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Foto: MAL Langsdon

Düsseldorf. Der „Gefällt mir“-Button von Facebook ist für Unternehmen ein gutes Marketinginstrument. Das „Liken“ bringt mehr Besucher auf die eigene Seite. Dagegen hat auch die Verbraucherzentrale (VZ) nichts einzuwenden. Wohl aber gegen einen anderen damit verbundenen Effekt, den Wolfgang Schuldzinski (Foto: Verbraucherzentrale), Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, am Donnerstag vor Journalisten ansprach. Und mit dem er begründete, dass die Verbraucherschützer per Abmahnung bei sechs Unternehmen darauf pochen, diese Schaltfläche datenschutzkonform umzustellen. Denn schon allein durch die Einbindung des Like-Buttons lese Facebook automatisch bei jedem Aufruf dieser Seiten mit. Darüber würden Besucher jedoch vorher weder ausdrücklich informiert, noch könnten sie der Datenweitergabe widersprechen.

... das „Gefällt-mir“-Zeichen fest im Blick.

... das „Gefällt-mir“-Zeichen fest im Blick.

Foto: dpa

Abgemahnt wurden das Hotelportal HRS, Nivea (Beiersdorf), Payback, Eventim, Peek & Cloppenburg (Fashion ID) und Kik.

Die Verbraucherschützer erklären den brisanten Zusammenhang so: Mit dem „Gefällt mir“-Button setze Facebook sogenannte Cookies auf die Rechner der Seitenbesucher. So werden ihre Daten automatisch an Facebook weitergegeben, weil der Browser eine Verbindung mit den Servern dieses Netzwerks aufbaut. VZ-Chef Schuldzinski: „Wer im Netz nach Reisezielen sucht, eine Konzertkarte kauft oder nach dem passenden Outfit stöbert, geht nicht davon aus, dass diese Aktivitäten dann sofort auch von Facebook mitgelesen werden.“

Der Verbraucherschützer kritisiert die Unternehmen: Wenn mit der Implementierung dieser Social Plug-ins alle Nutzungsdaten automatisch, unbemerkt und ohne vorherige Einwilligung bei dem Betreiber landen, schlagen die Unternehmen eine Brücke zu Facebook. Damit enttäuschten sie das Vertrauen ihrer eigenen Kunden, die nicht damit rechneten, „dass sie allein schon durch den Gefällt-mir-Button zur Daten-Melk-Kuh für Facebook werden“.

Ein bloßer Hinweis der Anbieter in ihren Datenschutzbestimmungen, dass eine solche Weiterleitung der Daten an Facebook erfolgt, genügt nach Ansicht der Verbraucherschützer nicht. Auch ein Passus im Kleingedruckten, dass das Unternehmen keinen Einfluss auf den Umfang der Daten habe, die Facebook mit Hilfe der Plug-ins erhebt, liefere kein stichhaltiges Alibi.

Der Tickethändler Eventim und das Hotelportal HRS haben laut den Verbraucherschützern eine Unterlassungserklärung abgegeben und erklärt, die beanstandeten Social-Media-Buttons auf ihren Webseiten nicht mehr zu verwenden und den geforderten Aufklärungspflichten nachzukommen. Mit Kik und Nivea (Beiersdorf) ist die Verbraucherzentrale noch in Gesprächen, um eine außergerichtliche Klärung zu erreichen. Gegen Peek & Cloppenburg und deren Homepage Fashion ID sowie den Auftritt von Payback hat die Verbraucherzentrale NRW hingegen Klagen bei den Landgerichten Düsseldorf und München eingereicht.

Hinsichtlich des Unternehmens Payback, das selbst schon Datenerhebung in großem Umfang betreibt — Rabatt an der Ladenkasse gegen Transparenz des Kaufverhaltens — könnte durch die Verbindung zu Facebook eine neue Dimension erreicht sein. Auf Nachfrage unserer Zeitung versicherte Nina Purtscher, Sprecherin von Payback, man sei auf der Seite der Verbraucher. „Es geht hier um eine Funktion, die von Millionen Unternehmen weltweit zum Nutzen der Kunden eingesetzt wird. Wir begrüßen deshalb, wenn durch die Klage Klarheit hergestellt werden kann.“ Prinzipiell müsse die Verbraucherzentrale das Thema aber direkt mit Facebook klären. Peek & Cloppenburg war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

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