Haushaltshilfen legal einstellen — ganz leicht

Für die Anstellung gelten klare Regeln. Bei Verstößen drohen Strafen.

Düsseldorf. Minijobs im Haushalt — das ist ein kleines Erfolgsmodell. Die Zahl der angemeldeten Haushaltshilfen hat sich in den vergangenen zehn Jahren fast verzehnfacht, auf nun 250 000. Doch etwa vier Millionen private Haushalte nehmen die Hilfen von Putzkräften, Babysittern oder Gärtnern schwarz in Anspruch — wird geschätzt. Das muss nicht so bleiben.

Haushaltsscheck besorgen: Minijobber in Privathaushalten werden per Haushaltsscheck bei der Minijob-Zentrale angemeldet. Den Scheck kann man per Internet unter www.haushaltsscheck.de herunterladen.

Scheck ausfüllen und abschicken: Auf dem Scheck werden Angaben zu Arbeitgeber und Arbeitnehmer verlangt. Zudem muss die Gehaltshöhe eingetragen werden. Dabei ist jeder beliebige Betrag bis zu 450 Euro pro Monat möglich. Beide Seiten unterschreiben den Scheck — dieser geht an die Minijob-Zentrale.

Keine Rückfragen: Die Zentrale fragt nicht nach, ob eine Hilfe schon vor der Anmeldung „schwarz“ beschäftigt war.

Automatisches Abbuchen: Wer einen Minijobber einstellt, zahlt diesem seinen Lohn aus. Die Minijob-Zentrale zieht dazu noch vom Arbeitgeber 14,44 Prozent an Abgaben ein. Für einen ganzjährig Beschäftigten mit einem 200-Euro-Job müssen damit neben 2400 Euro Lohn 346,56 Euro Abgaben gezahlt werden. Darin enthalten sind Steuern, Sozialversicherung und die sogenannten Umlagen U1 und U2 für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und bei Schwangerschaft sowie der Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung. Die Abgaben zieht die Minijob-Zentrale in zwei Raten pro Jahr ein — zum 15. Januar und zum 15. Juli.

Steuerersparnis: Ausgaben für den privaten Minijob können bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Das Finanzamt zahlt dem Arbeitgeber jährlich bis zu 510 Euro zurück — höchstens aber 20 Prozent der Ausgaben. Ein 200-Euro-Jobber kostet einen Privathaushalt jährlich 2746,56 Euro. Das bringt bei der Steuer eine Ersparnis in Höhe des Maximalbetrags von 510 Euro. Die Steuerersparnis ist hier also deutlich höher als die gezahlten Abgaben.

Geldbuße: Wer seine Hilfe nicht anmeldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Dafür drohen Geldbußen — bis zu 5000 Euro.

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