Kanal-Tüv: Das müssen Hausbesitzer jetzt beachten

Für private Anschlüsse außerhalb von Wasserschutzzonen soll die Prüfpflicht entfallen. Doch gilt weiter: Die Rohre müssen dicht sein.

Düsseldorf. Besitzer von Wohnhäusern außerhalb von Wasserschutzgebieten sollen vom umstrittenen Kanal-Tüv verschont bleiben. Darauf hat sich die rot-grüne Landesregierung geeinigt.

Feste Prüffristen soll es nur für private Abwasserkanäle in Wasserschutzzonen und für gewerbliche Kanäle unabhängig von deren Lage geben. Außerdem kündigte Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) am Mittwoch an, dass das Land bis zu zehn Millionen Euro für Härtefälle bei Kanalsanierungen bereitstellen werde.

Feste Prüffristen gibt es weiterhin für alle Kanäle, die durch Wasserschutzgebiete führen. Private Kanäle dort, die vor 1965 gebaut wurden sowie gewerbliche Kanäle, die vor 1990 errichtet wurden, müssen bis Ende 2015 überprüft worden sein.

Alle anderen Kanäle in Schutzzonen sind bis Ende 2020 dran. Das gleiche gilt für alle gewerblichen Kanäle außerhalb von Wasserschutzzonen. Für private Kanäle außerhalb der Schutzgebiete setzt das Land künftig keine Fristen mehr.

Das richtet sich nach der Größe des Schadens. Wenn Einsturzgefahr besteht, muss kurzfristig saniert werden. Bei mittleren Schäden sollen die Eigentümer bis zu zehn Jahre Zeit bekommen, bei geringfügigen Schäden ist keine Sanierung notwendig.

Wahrscheinlich nicht. Sie haben sich an die bisher gültige Gesetzeslage gehalten und profitieren leider nicht von einer späteren Änderung.

Doch, das müssen sie schon. Bundesgesetze fordern, dass alle Kanäle funktionsfähig und dicht sein müssen. Bundesrechtlich gelte zudem die Vorgabe, Kanäle alle 30 Jahre überprüfen zu lassen, heißt es in den Eckpunkten der Regierung. Das sei aber keine verpflichtende Vorschrift, betont der Eigentümerverband Haus und Grund Rheinland.

Hausbesitzer sollten selbst entscheiden, ob und wann sie ihren Kanal prüfen lassen, so der Verband. Spätestens bei einem Verdacht auf Undichtigkeit sollte aber schnell reagiert werden — auch, weil Besitzer für dadurch verursachte weitere Schäden haften. Außerdem dürfen Kommunen eigene Prüffristen festlegen.

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