Kleinkrieg im Wald: Radler gegen Wanderer

Nicht nur Spaziergänger zieht es in die Natur. Immer mehr Radfahrer kommen ihnen in die Quere. Wer was darf, ist eindeutig gesetzlich geregelt.

Düsseldorf. Der Frühling ist da, die Sonne scheint, nach dem langen Winter zieht es die Naturliebhaber wieder in den Wald. Vor allem an Wochenenden und Feiertagen ist auf den Waldwegen wieder viel los.

Doch die Art der Fortbewegung teilt die Waldbesucher in zwei konkurrierende Lager: Wer auf Wanderstiefeln unterwegs ist, schimpft gerne über zu schnell vorbeifahrende Radfahrer, diese haben Probleme mit den langsameren Spaziergängern, die ihnen die Wege versperren.

Wie können beide Lager miteinander auskommen? Da es in Deutschland nichts gibt, was nicht geregelt ist, hat sich der Gesetzesgeber auch des Waldes und seiner Besucher angenommen. „Auch im Wald gilt die Straßenverkehrsordnung“, sagt Roland Huhn, Rechtsreferent beim Allgemeinen Deutschen Fahrrad Club. Laut Paragraf 1 der Straßenverkehrsordnung muss sich jeder Wanderer und Radfahrer so verhalten, dass er Andere nicht gefährdet oder schädigt.

Wobei das Gefährdungspotenzial eher von den Radlern ausgehen dürfte. Laut Huhn sollen diese auf Sicht und nicht zu schnell fahren: „Wer das Gefälle im Wald ausnutzt und 40 Stundenkilometer fährt, lässt dem Wanderer keine Chance zum Ausweichen.“

Wie sollen sich die Radfahrer bemerkbar machen? Manche Wanderer empfinden laut Huhn das Klingeln der Radfahrer als störend, andere erschrecken, wenn die Zweiräder ohne Ankündigung plötzlich vorbeifahren. „Ich empfehle den Radlern zu klingeln und beim Vorbeifahren freundlich zu grüßen“, sagt der Rechtsexperte. Die Wanderer sollten dann aber auch Platz machen und in einer Reihe gehen, wenn die Radfahrer geklingelt haben.

Das — vor allem bei Mountainbikern beliebte — Ausweichen auf Strecken außerhalb der Waldwege ist allerdings keine Option, um die Wanderer zu umfahren. Das Landesforstgesetz Nordrhein-Westfalen (LFoG) erlaubt Radfahren — auch mit dem E-Bike — nur auf festen Wegen.

Dabei ist es unerheblich, ob der Wald in öffentlichem- oder Privatbesitz ist. Wer sich abseits der Strecke — auch auf Trampelpfaden oder Holzrückewegen — erwischen lässt, dem drohen sogar Bußgelder.

Diese können laut Hanns-Karl Ganser aber selten verhängt werden. „Manche Mountainbiker fahren dann schnell weg. Unsere Förster sind auch schon umgestoßen worden“, sagt der stellvertretender Forstamtsleiter des Regionalforsts Niederrhein.

Das Problem mit Mountainbikern abseits der Wege habe in den letzten Jahren so stark zugenommen, dass das LFoG um den Terminus „feste Wege“ ergänzt werden musste. „Auch Reitwege sind für Radfahrer ungeeignet, weil die Pferde scheuen, wenn sie von hinten plötzlich überholt werden“, sagt Ganser.

Im Regionalforst Niederrhein, der sich von Neuss bis nach Emmerich zieht, kämpfen die Förster laut Ganser zurzeit sogar gegen eine neue Trendsportart: „Wir haben auch Downhill-Mountainbiker, die abseits der Wege ganz steile Hänge mit selbst gebauten Hindernissen herunterrasen.“

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