Kostenfallen bei Online-Reisen: Der Haken mit dem Häkchen

Kostenfallen bei Online-Reisebuchungen.

Berlin. Für 19 Euro mit dem Flieger nach Paris — das klingt nach einem echten Schnäppchen. Das böse Erwachen kommt aber manchmal beim Blick auf die Kontoauszüge, wenn allerlei Gebühren den Preis auf das Doppelte erhöht haben.

Verbraucherschützer raten bei Reisebuchungen im Internet zur Vorsicht. Erst am Dienstag wurden zwei Manager der Internetfirma Unister verhaftet, zu der auch die Portale fluege.de und ab-in-den-urlaub.de gehören.

Ihnen wird unter anderem vorgeworfen, ihren Kunden online einen „Stornoschutz“ angeboten zu haben — ohne die Genehmigung dafür.

Wer auf Nummer sicher gehen wolle, sollte Flüge direkt auf der Internetseite der Airline buchen, empfiehlt Falk Murko von der Stiftung Warentest. Es gebe zwar Fälle, in denen das Buchen über den Vermittler etwas günstiger sei.

Ist allerdings ein Vermittler im Spiel, hat der Kunde im Streitfall meist zwei Gegner. Vereinzelt komme es außerdem vor, dass zum Beispiel bei einer Stornierung nicht nur die Airline Gebühren erhebt, sondern auch das Portal, über das der Kunde gebucht hat.

Viele Leistungen können Kunden dazubuchen - dafür müssen sie aber auch extra bezahlen. Dazu zählen zum Beispiel Gepäck oder Versicherungen. Das sei legal, sagte Murko. Allerdings gestalten einige Airlines oder Portale ihre Webseiten so unübersichtlich, dass der Kunde versehentlich etwas dazubucht.

Deshalb sollte er immer genau kontrollieren, welche Häkchen er im Buchungsformular gesetzt hat, rät Murko. Manchmal seien Zusatzleistungen bereits von vornherein angeklickt. Dann muss der Nutzer aktiv werden und das Häkchen entfernen. tmn

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